Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Mai 1918
Die Bedingungen, die bei der bevorstehenden Verteilung von Einmachzucker im Landkreis Solingen zu beachten sind.
Verteilung von Einmachzucker.
Die baldige Beerenobsternte gibt jetzt schon Veranlassung, die
Grundsätze mitzuteilen, nach denen der dem Kommunalverbande zur
Verfügung stehende Einmachzucker verteilt werden soll. Nach den be-
stehenden Bestimmungen sollen nur Haushaltungen, nicht einzelne
Personen berücksichtigt und dabei der herkömmlichen häuslichen Obst-
verwertung besonders gedacht werden. Bei Vermeidung der Nicht-
berücksichtigung sind die Bedarfsanmeldungen für die ganze Einmach-
zeit bis zum 5. Juni schriftlich den Bürgermeisteramt einzureichen.
Dabei muß angegeben werden, welche Menge Einmachzucker im
vorigen Jahre verwendet worden und wie groß der Obstbaumbestand
ist. Die Mindestmenge, die ausgeben wird, beträgt 5 Pfund. Die
Abgabe erfolgt nur in runden 5 Pfund. Die Lieferung von je
1 Pfund Zucker zieht nach sich den Verzicht auf zwei Pfund Brotaufstrich
nach Karte, weil ja der Zucker hauptsächlich zur Herstellung von
Brotaufstrichen verwandt werden soll. Bei Entnahme von mehr als
15 Pfund bez[iehungs]w[eise] bei Familien von mehr als 5 Köpfen von mehr als
25 Pfund sind neben dem vorgedachten Verzicht auf Brotaufstrich
für jedes Pfund Zucker 2 Pfund Beerenobst oder 4 Pfund Stein-
bez[iehungs]w[eise] Kernobst oder auch 2 Pfund Marmelade, alles bei guter Be-
schaffenheit gegen Erzeugerpreise abzugeben. Bei Nichterfüllung der
Verpflichtung Zug um Zug sind 25 Pf[enni]g für das Pfund Zucker zu
hinterlegen, die bei Nichterfüllung bis zum 1. Oktober verfallen.
Die Höchstmenge Zucker, die abgegeben werden kann, muß sich nach
den Anmeldungen richten. Die Art der Ablieferung des Obstes und
der Entnahme des Zuckers wird örtlich und so einfach wie möglich
geregelt und demnächst bekanntgemacht werden. Natürlich müssen
bei den geringen Mengen an Zucker, die zur Verfügung stehen, die
Wünsche in angemessenen Grenzen gehalten und die Sorge tunlichst
dem Trocknen des Obstes und den bekannten Einmacharten ohne oder
mit wenig Zucker zugewandt werden. Um denjenigen Familien, die
nicht einmachen können, einen Ausgleich zu gewähren, wird ein Teil
des Einmachzuckers sowie das abzuliefernde Obst zur gewerbsmäßigen
Herstellung von Brotaufstrich verwandt und in dieser Weise den be-
treffenden Kreisen zugeführt werden.
Opladen, den 14. Mai 1918.
Der Landrat: Lucas.
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Stadtarchiv Solingen (17. Mai 2018). 17. Mai 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ctoe