Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Mai 1918
In Ohligs trafen sich Vertreter der fünf Städte Gräfrath, Höhscheid, Ohligs, Solingen und Wald, um über eine Vereinigung der Städte zu beraten
Aus dem Kreise Solingen.
Zur Vereinigung der fünf Städte des
oberen Kreises Solingen.
Die Stadtverordneten von Ohligs, Wald,
Gräfrath, Höhscheid und Solingen hatten in ihren
letzten Sitzungen einstimmig Kommissionen gewählt zur Prüfung der
Frage der Zusammenlegung dieser Städte. Herr Bürgermeister
Czettritz von Ohligs hatte die Mitglieder der Stadtverordneten zu Solingen
eingeladen. Jede Stadt hatte 6 Mitglieder zu dieser Kommission
entsandt.
Herr Bürgermeister Czettritz eröffnete die Sitzung. Auf
seinen Vorschlag wählte die Kommission Herrn Oberbürgermeister
Dicke von Solingen zum Vorsitzenden. Dieser erstattete hierauf
folgenden Bericht:
Die Entwicklung unserer Gemeinden ist naturgemäß auf die
Eigenartigkeit der Bodengestaltung unseres Bezirks zurückzuführen.
Die Hauptstraßenzüge folgen den langgestreckten Bergrücken, während
in den mehr oder weniger tief eingeschnittenen Seitentälern die An-
lage von gewerblichen Betrieben und damit die Bebauung wegen
der erschwerten Zu- und Abfuhr beschränkt wurde. Infolgedessen
sind unsere Städte derartig baulich ineinander verwachsen, daß die
Gemeindegrenzen zwischen Höhscheid und Solingen, Solingen, Wald
und Gräfrath, Höhscheid, Wald und Ohligs örtlich nicht mehr zu er-
kennen sind und nur die Grenzzeichen den Anfang und das Auf-
hören einer Gemeinde sichtbar machen, während äußerlich die Städte
baulich und wirtschaftlich sich als ein Gemeinwesen darstellen.
Der wirtschaftliche Zusammenhang beruht wesentlich auf der
Gleichartigkeit der in unserem Bezirk vorherrschenden Industrie, der
seit Jahrhunderten weltbekannten Solinger Schneidwarenindustrie,
mit welcher andere blühende Industrien im engeren oder loseren
Zusammenhang stehen. Bilden somit die 5 Gemeinden tatsächlich
baulich und wirtschaftlich ein einheitliches Gemeinwesen, so folgt
daraus ohne weiteres die Gemeinschaftlichkeit ihrer Lebensbedin-
gungen. Die aus dieser Gemeinschaft mit Notwendigkeit sich er-
gebenden gemeinsamen Interessen können aber nur eine gesunde
Fortentwicklung erfahren, wenn die Grundsätze, nach welchen diese
Interessen beurteilt und gefördert werden, einheitliche sind. Das ist
nur möglich bei einheitlicher Organisation und Verwaltung.
Die Richtigkeit dieses Verwaltungsgrunsatzes zeigt sich im
Leben der großen, wie der kleinen Verbände, der Staaten wie der
Städte. Für die hier zu behandelnde Frage können wir uns auf
die Erfahrungen und das Vorgehen der Industriestädte unserer Hei-
mat, des rheinisch-westfälischen Industriebezirks, beschränken. Die
Städte Köln, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Oberhausen, Hamborn,
Bochum, Dortmund und andere haben die Notwendigkeit der Ver-
einigung mit den in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft gelegenen
Gemeinwesen erkannt und die Vereinigung mit ihnen durchgeführt.
Die früher für sich bestehenden Gemeinden, welche in den großen Ge-
meinwesen aufgingen, waren durchaus lebenskräftige, blühende
Städte, wie Mülheim am Rhein, Ruhrort, Meiderich und andere.
Aber sie fanden die Vorbedingungen ihrer Fortentwicklung am
sichersten gegeben in der Vereinigung mit ihren Nachbarstädten in
der richtigen Erkenntnis, daß für die gemeinsamen Interessen die
Vereinigung die beste Grundlage, die stärkste Stütze gibt. Die Stadt
Solingen hat bereits im Jahre 1888 mit der früheren Gemeinde
Dorp sich zu einem Gemeinwesen zusammengeschlossen, und ich
glaube, es wird sich auch nicht ein einziger unter den 50 000 Ein-
wohnern der Stadt Solingen finden, der das Zusammengehen mit
Dorp bedauert. Wenn jetzt unsere 5 Gemeinden, soviel ich weiß,
einstimmig Kommissionen gewählt haben, um zu prüfen, ob die Ver-
einigung unserer Städte zu einem Gemeinwesen empfehlenswert
ist, so ist das ein Beweis dafür, daß die früher wiederholt erörterte,
aber stets verneinte Frage doch jetzt der sorgfältigen Prüfung wert
erscheint.
Vorweg ist hier zu bemerken, daß auf Grund des Zweckverbands-
gesetzes die gemeinsamen Interessen der 5 Städte eine Regelung
nicht erfahren können. Das Gesetz sagt selbst, daß die Stadt-
gemeinden zur Wahrnehmung einzelner kommunaler Ange-
legenheiten verbunden werden können; dieses Verfahren ist aber
nicht das richtige, wenn nicht einzelne, sondern sämtliche
Gemeindeangelegenheiten infolge des Vorhandenseins eines wirt-
schaftlichen Interessengebietes eine einheitliche Regelung verlangen.
Ein Zweckverband würde hier nur Stückwerk liefern und die den
Gesamteinrichtungen schädliche Verfolgung der Sonderinteressen der
einzelnen Gemeinden bestehen lassen. Die vorerwähnten Großstädte
des rheinisch-westfälischen Industriegebietes haben es deshalb auch
wohlweislich unterlassen, auf dem Wege des Zweckverbandes eine
Lösung zu finden.
Eine andere Regelung der Zusammenlegung der Gemeinden ist
auch wohl gesucht worden durch die Verbindung der Gemeinden
Solingen, Gräfrath, Höhscheid und des unmittelbar an Solingen
angrenzenden Teils von Wald und andererseits eine Verbindung von
Ohligs mit dem Hauptteile von Wald. Diese Regelung wird man
eine glückliche nicht nennen können. Wie gesagt, die 5 Gemeinden
sind schon jetzt baulich und wirtschaftlich mehr oder weniger eng mit-
einander verwachsen. Die Entwicklung der neugeschaffenen zwei
Gemeinwesen würde nach unverhältnismäßig kurzer Zeit eine neue
Verschmelzung notwendig machen. Bis zu diesem Zeitpunkt würden
die gemeinsamen Angelegenheiten nicht nach den Grundsätzen des
Gesamtwohls, sondern nach den Sonderinteressen der beiden neuen
Gemeinden geregelt werden.
Beide Gemeinden würden jede für sich auch finanziell nicht stark
genug sein, um große Aufgaben, wie z[um] B[eispiel] auf dem Gebiete des Ver-
kehrswesens, lösen zu können, und sicher würde bis zur neuen Ver-
einigung die Rivalität der Gemeinden, die dann berechtigte Ver-
tretung der Sonderinteressen, der schärfste Gegner jeder einheitlichen
gesunden Organisation sein, wie wir sie bisher leider zu oft erfahren
haben.
Es bleibt daher nur übrig zu prüfen: ist die Zusammenlegung
der 5 Städte zu einem Gemeinwesen zu empfehlen. Die Ver-
treter der Städte werden die Fragen zu beantworten haben, wird
durch diese Zusammenlegung die eine oder andere Stadt geschädigt,
insofern die kommunalen Lasten der einen oder anderen Stadt eine
Steigerung erfahren, wird die Möglichkeit der Fortentwicklung der
einen oder anderen Stadt durch die einheitliche Regelung der Ge-
meindeinteressen und die einheitliche Gestaltung der Verwaltung
eine Beeinträchtigung zur Folge haben.
Die steuerliche Belastung der 5 Städte ist zurzeit verschieden;
Solingen erhebt 235 Prozent, Ohligs und Wald je 250 Prozent,
Gräfrath 280 Prozent, Höhscheid 300 Prozent Zuschläge zur Staats-
einkommensteuer. Eine Untersuchung darüber anzustellen, ob eine
mehr oder weniger vorsichtige Finanzierung zu dieser verschiedenen
Bemessung der Zuschläge geführt hat, ob diese Steuersätze voraus-
sichtlich eine Aenderung erfahren, erscheint wenig praktisch. Selbst-
verständlich wird jede Gemeinde die absolute Gesundheit ihrer
Finanzverwaltung vertreten und Unterhaltungen hierüber werden
um so weniger praktische Resultate fördern können, weil infolge der
Kriegsverhältnisse die von den Gemeinden in Zukunft zu tragenden
Mehrlasten sich auch noch nicht annähernd übersehen lassen. Geht
man von der Grundidee aus, daß das Wohl der 5 Städte in ihrer
Vereinigung liegt, so wird man, um störende Momente aus dem
Wege zu schaffen, auch bei dieser Frage ruhig dem Beispiel der
Großstädte unseres Industriegebietes folgen und die Steuer gleich-
mäßig festsetzen.
In einzelnen Fällen hat man allerdings dem Wunsche einer
weniger belasteten Stadt Rechnung getragen und für eine gewisse
Reihe von Jahren eine geringere Steuerbelastung gewährleistet.
Aber wie die Erfahrung gelehrt hat, nicht zum Vorteil der so be-
günstigten Gemeinden. Bei der späteren Regelung der Gesamt-
interessen in der vereinigten Gemeindevertretung sind stets diese
unter dem Zwange der Verhältnisse gewährten Sonderrechte dem
betreffenden Teile der Gesamtgemeinde vorgehalten worden und
manche Einrichtung ist diesen angeblich bevorzugten Gemeindeteilen
vorenthalten geblieben, die ihnen sonst ohne Bedenken zuteil ge-
worden wäre.
Der weitsichtige und richtige Standpunkt ist zweifellos, daß alle
Bürger des neuen Gemeinwesens die gleichen Rechte und Pflichten
haben, ganz abgesehen hiervon ist eine eventuelle höhere Steuer-
belastung einer einzelnen Stadt im vorliegenden Falle nicht zu ver-
gleichen mit dem Vorteil des Gesamtwohls, welcher durch die Ver-
einigung erreicht wird, eine Vereinigung, welche im Laufe der Jahre
mit Notwendigkeit erfolgen muß.
Ist nun die Befürchtung begründet, daß durch die einheitliche
Behandlung der Gemeindeinteressen die Entwicklung der zu ver-
einigenden Städte gegenüber der zeitigen Lage geschädigt werden
könnte?
Durch die Vereinigung der Gemeinden wird die natürliche Lage
derselben selbstverständlich nicht verändert. Solingen hat mit den
im direkten Anschluß gelegenen und aus ihm hervorgewachsenen
Teilen der Gemeinden Wald, Gräfrath und Höhscheid etwa 70 000 bis
80 000 Einwohner. Die Lage von Ohligs ist wegen des unmittel-
baren Anschlusses an die Hauptlinie der Staatsbahn und der flache-
ren Bodengestaltung günstiger. Die bisherige Entwicklung hat aber
gezeigt, daß die Verkehrszentren von Solingen mit Höhscheid, von
Ohligs, Wald und Gräfrath nicht auseinander streben, daß vielmehr
die Verbindungslinien Solingen-Wald-Ohligs über Kronprinzen-
Viktoria- und Mangenbergerstraße, über Schlagbaum, Central,
Foche usw. sich immer mehr verstärkt haben. Die offenbar günstige
Lage von Ohligs hat auch nicht zu dem Endergebnis geführt, daß
dort ein die anderen Städte in den Schatten stellendes Uebergewicht
festzustellen ist.
Die wichtigste Aufgabe der neuen Gesamtgemeinde wird deshalb
sein, durch Aufstellung eines einheitlichen Bauplanes die Richt-
linien festzustellen, nach welchen Verkehr und Bebauung in Zukunft
geregelt werden sollen. Damit folgt man nur dem durch die Er-
fahrung als richtig erwiesenen Beispiel anderer Städte. Bei Aus-
schreibung des Bauplanes wird als Ziel und Aufgabe hinzustellen
sein die möglichst enge Verbindung der bisherigen Einzelgemeinden
unter tunlichster Berücksichtigung der zeitigen Entwicklung. Welche
Einteilung des Bezirks in Wohn- und gewerbliche Teile sich ergibt,
wie der Ausbau der bestehenden Hauptverkehrsstraßen, die Anlage
neuer Straßen erfolgen soll, muß diesem Bauplane vorbehalten
bleiben. Der Bauplan, von besonders fachkundiger Hand entworfen,
muß auf Grund der örtlichen Verhältnisse eine sorgfältige Nachprü-
fung und Feststellung erfahren und dieser Plan wird sodann die
Grundlage der weiteren Entwicklung bilden. Die Bebauungsfrage
wird selbstverständlich in engster Verbindung mit der Verkehrsfrage
zu behandeln sein. Die einwandfreie Wiederherstellung der Kreis-
bahn und ihre Ausgestaltung muß als Grundlage der Gesamtent-
wicklung möglichst bald vorgenommen werden.
Eine Beschränkung der Entwicklungsmöglichkeit der Städte darf
bei dieser Behandlung als ausgeschlossen erscheinen, ebensowenig
kann die einheitliche Gestaltung der Verwaltung als irgendwie schä-
digend für die Städte angesehen werden. Nach dem Vorbilde der
durch Vereinigung entstandenen Industriestädte werden die örtlichen
Verwaltungsstellen erhalten bleiben.
Die Stadtkassen bleiben als Zahlstellen erhalten. Desgleichen
die Sparkassen als Zweigstellen. Ferner bleiben bestehen die Stan-
desämter, Meldestellen, Polizei-, Steuer-, Armen-, Militär-, Ver-
sicherungsbureaus, Bauabteilung, Betriebsabteilung für Gas, Wasser
und Elektrizität. Anstalten wie z[um] B[eispiel] das Krankenhaus in Ohligs,
Ohligs-Walder Realgymnasium, Lyzeum, Fortbildungsschulen,
Schlachthaus in Ohligs werden selbstverständlich erhalten.
Der Name der gesamten Gemeinde wird Solingen sein. Der
Name der Städte Ohligs, Wald, Gräfrath und Höhscheid wird
insofern erhalten, als der bisherige Bezirk von Ohligs Solingen-
Ohligs, von Wald Solingen-Wald, von Gräfrath Solingen-Gräfrath
und von Höhscheid Solingen-Höhscheid bezeichnet werden. Der
Sitz der Verwaltung ist in dem bisherigen Bezirk der Stadt So-
lingen. Das neu zu bildende Stadtverordnetenkollegium wird ent-
sprechend der Bevölkerungszahl der jetzigen Gemeinden zusammen-
gesetzt, indem für eine bestimmte Zahl von Bürgern je ein Stadtver-
ordneter gewählt wird.
Bei der Festsetzung der Zahl von Gemeindevertretern für das
gemeinsame Krankenhaus haben die Gemeinden beschlossen, für je
7000 Einwohner und jede weitere angefangene Zahl von 7000 Ein-
wohnern je einen Gemeindevertreter zu wählen. Es ist selbstver-
ständlich, daß bei der Bildung der vereinigten Stadtverordneten-
kollegien eine geringere Zahl von Einwohnern (etwa 2500) für die
Wahl festgelegt werden muß. Die in den bisherigen Städten gültigen
Ortsstatute, Polizeiverordnungen, Steuerordnungen und Stadtver-
ordnetenbeschlüsse und sonstigen Bestimmungen bleiben solange in
Kraft, bis sie in gesetzlich vorgeschriebener Weise aufgehoben worden
sind. Die von den früheren Gemeinden abgeschlossen Verträge
gehen auf die Gesamtgemeinde über. Geldbeträge, welche für be-
stimmte Zwecke angesammelt sind, müssen hierfür verwandt werden.
Die zur Zeit der Vereinigung im Dienste der 5 Städte stehenden
Gemeindebeamten gehen mit dem Zeitpunkt der Vereinigung in den
Dienst der vereinigten Städte über. Ihre Ansprüche auf Dienstein-
kommen, Ruhegehalt, Hinterbliebenen-Versorgung, Sterbegeld und
ihr Anstellungsverhältnis bleiben selbst dann unverändert, wenn sie
in einem andern Stadtbezirk beschäftigt werden. Die einheitliche
Regelung der Beamtengehälter bleibt vorbehalten. Bei der Neu-
regelung darf kein Beamter eine vermögensrechtliche Schädigung er-
leiden.
Sofern eine Einigung der beteiligten Gemeinden über die
Grundsätze der Vereinigung herbeigeführt werden kann, wird es
möglich sein, die Vereinigung der Gemeinden am 1. April 1919 zu
bewirken.
Der Oberbürgermeister erklärte, daß die vorstehenden Ausfüh-
rungen sich beschränkten auf die Vorfrage, ob das Vorhandensein
eines einheitlichen Gemeinwesens bejaht werden könne. Die Folgen
einer einheitlichen Organisation für die einzelnen Verwaltungs-
zweige, das heißt, die Verwaltung an sich, Schulverhältnisse, Bau-
wesen, Gas-, Wasser- und Elektrizitätsfrage usw., werde er erste be-
rühren im Laufe der weiteren Diskussion.
An den Bericht schloß sich eine eingehende Aussprache an, die
erkennen ließ, daß die Anregungen ein ersprießliches Zusammen-
arbeiten gewährleisten werden. Die vereinigte Kommission beschloß
dann auch einstimmig, die vom Herrn Oberbürgermeister Dicke vor-
getragenen Grundsätze als geeignete Grundlage für weitere Ver-
handlungen zu erklären und den Bericht sofort der Oeffentlichkeit zu
übergeben. In drei Wochen soll die nächste Sitzung stattfinden.
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Stadtarchiv Solingen (1. Mai 2018). 1. Mai 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ctmy