Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. April 1918
Eine Versammlung des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten und ehemaligen Kriegsteilnehmer in Solingen
Eine Versammlung der Kriegsbeschädigten.
Gestern vormittag tagte im Gewerkschaftshause in Solingen
eine Versammlung des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten und
ehemaliger Kriegsteilnehmer. Nach einigen geschäftlichen Angelegen-
heiten, Wahl eines Zahlstellenvorstandes usw. gab Kamerad Bach
einen kurzen Bericht über den Bundestag. Diese Tagung
hatte einen großen Teil Kameraden dem Bunde neu zugeführt. Der
einheitliche Wille ist hier zum Ausdruck gekommen, an der zukünf-
tigen Gestaltung ihrer Angelegenheit selbst mitzuraten und –zutaten.
Eine Mitgliederzunahme von 20 000 sei zu verzeichnen. Es gehe
überall gut vorwärts. Die Bestrebungen des Essener Verbandes, sich
als Sturmbock gegen die Sozialdemokratie herzugeben, kennzeich-
nen diese als Schutztruppe für die Unternehmer. Jeder Kriegs-
beschädigte ist verpflichtet, für die Ausbreitung des Reichsbundes
zu sorgen.
Dann wurde die Frage ventiliert: Wer hat Anspruch auf die
3 monatige Unterstützung nach der Entlassung. Allgemein war man
der Auffassung, daß jeder Kriegsbeschädigte nach der Entlassung in
Notlage ist. Einige Behörden, besonders die vom Landkreise, haben
die Unterstützung meistens ausbezahlt. Dagegen habe Solingen-
Stadt von den Leuten verlangt, ihr momentanes Arbeits-
verdienst anzugeben. Nach Einsicht in dieses ist ihnen erklärt worden:
Auf Grund dieses Verdienstes könne ihnen die Unterstützung nicht
gewährt werden.
Die Notlage in den ersten drei Monaten ist also nicht berücksich-
tigt worden. Mit Recht wurde hervorgehoben, daß es sehr vielen
Kriegsbeschädigten schlecht gehe. Man verlange keine Almosen, nur
sein Recht. Interessant waren die Ausführungen verschiedener
Kameraden über die Reparaturen bei Kunstgliedern. Eine bureau-
kratisch angewandte Beschaffungsmethode bringe es fertig, den
Kriegsbeschädigten schwer zu schädigen. Entgangener Arbeitsver-
dienst würde dabei überhaupt nicht bezahlt. Ein Kamerad beklagte
sich, 4 Wochen durch obiges Verfahren kein Verdienst und keine Ent-
schädigung erhalten zu haben. In den Fürsorgestellen müssen die
Kriegsbeschädigten als Mitarbeiter sitzen, um ihre Lage zu verbessern.
Fortlaufend sollen zur Aufklärung Versammlungen abgehalten
werden.
Aufgenommen wurden 29 neue Mitglieder.
Folgende Resolution fand einstimmige Annahme:
„Die heute im Gewerkschaftshause in Solingen stattfindende
Mitgliederversammlung sieht sich gezwungen, zu der nachträglichen
Auszahlung der Kriegs-Fürsorge-Unterstützung Stellung zu
nehmen. Die Kriegsbeschädigten sind einstimmig der Ueberzeugung,
daß bei der Prüfung der Bedürftigkeit nicht die Höhe des jetzigen Ar-
beitsverdienstes, sondernd die finanziellen Verhältnisse des be-
treffenden Mannes während der ersten Monate nach der Ent-
lassung in Betracht gezogen werden müssen.
Die Versammlung beauftragte den Vorstand, bei der zuständigen
Behörde Solingens diese Resolution vorzulegen.“
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Stadtarchiv Solingen (29. April 2018). 29. April 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ctmh