Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. April 1918
Die Aufgaben der neu geschaffenen Fabrikpflegerin: Praktische Fürsorge für arbeitende Frauen
Die Aufgaben der Fabrikpflegerin.
Es ist an dieser Stelle bereits hingewiesen worden auf die im
Stadthause, Zimmer 15, eingerichtete „Fürsorgevermittelungsstelle
für arbeitende Frauen“ deren Leiterin, Schwester Margarete, zu
gleicher Zeit die Fabrikpflege ausübt.
Heute soll diese letztere Tätigkeit etwas eingehender beleuchtet
werden.
Die Fabrikpflegerin (Wohlfahrtsbeamtin) soll Wohlfahrtspflege
für die Arbeiterinnen und ihre Familien betreiben, das bedeutet
nicht, daß die betreffende Fabrikleitung selbst in erheblichem Umfange
Mittel für Wohlfahrtseinrichtungen bereitstellen und daß die Fa-
brikpflegerin innerhalb des Betriebes oder im Anschluß daran Wohl-
fahrtseinrichtungen ins Leben rufen soll. (Nur für größere Werke,
die mehrere tausend Arbeiterinnen beschäftigen, wird die Errichtung
größerer Wohlfahrtseinrichtungen nötig sein.) Vielmehr ist es in der
Regel Aufgabe der Fabrikpflegerin, die am Ort oder in der Nähe
befindlichen Wohlfahrtseinrichtungen in verständnisvoller Weise für
die Arbeiterinnen und ihre Familien nach deren Bedürfnis nutzbar
zu machen.
Im einzelnen bedeutet das:
1. Sie hat Sorge zu tragen für die Unterbringung der
Kinder der Arbeiterinnen während deren Abwesenheit vom Hause.
Wo keine ausreichende Zahl von Krippen, Kindergärten und Horten
vorhanden ist, soll sie geeignete private Pflegestellen dafür ausfindig
machen.
2. Sie soll sich um die Wohnverhältnisse der allein-
stehenden Arbeiterinnen kümmern und eventuell für geeignete Unter-
bringung Sorge tragen (Nachweisung von geeigneten Schlafstellen,
Nutzbarmachung bestehender Heime, Einwirkung auf die Gemeinde-
behörden und Frauenvereine zur Schaffung der notwendigen Ein-
richtungen).
3. Sie soll die Arbeiterinnen in persönlichen Ange-
legenheiten beraten, diesen in Notständen die Wege zur Be-
schaffung von Unterstützungen weisen, Hilfe und Auskunft über Ali-
mentations-, Vormundschafts- und Versicherungsfragen geben, bei
Streitigkeiten schlichten, auf die Anlage von Ersparnissen hinwirken.
Sie soll den Arbeiterinnen, wo sich Beziehungen dazu ergeben,
menschlich näher treten und Einfluß auf ihre gesamte Lebensführung
zu erlangen suchen.
4. Sie soll die besonderen Aufenthaltsräume, Garde-
roben, wo vorhanden, Speisesäle und Baderäume beaufsichtigen und
die äußer Ordnung im Betrieb fördern helfen.
5. Sie soll darüber wachen, daß bei Erkrankungen rechtzeitig
von den Arbeiterinnen ärztliche Hilfe gesucht wird, innerhalb des
Betriebes für Benutzung aller Einrichtungen wirken, die gesunden
Arbeitsbedingungen fördern helfen. Sie hat bei Arbeiterinnen, die
ihre Niederkunft erwarten, die erforderlichen Schritte zu tun, um die
Durchführung der Schonzeit für Schwangere sicherzustellen und da-
hin zu wirken, daß alle zum Schutze der Wöchnerin und des Säug-
lings zur Verfügung stehenden Einrichtungen und Unterstützungen
herangezogen werden.
6. Darüber hinaus soll die Geselligkeit von ihr unter den Ar-
beiterinnen gepflegt werden, sie soll deren geistige und gesundheit-
liche Entwickelung fördern durch Leitung von geselligen Zusammen-
künften, durch Einrichtung und Beaufsichtigung von Unterrichts-
kursen aller Art in Hauswirtschaft, Schneidern usw.
7. Während des Krieges, wo durch die Beschaffung der Lebens-
mittel Schwierigkeiten und Zeitverlust für die Arbeiterinnen ent-
stehen, hat sie Abhilfe zu schaffen.
Zur Erreichung dieser Aufgaben dienen:
1. Der persönliche Verkehr mit den Arbeiterinnen durch regel-
mäßige Rundgänge in den Arbeitssälen und besondere Sprechstunden
(im Stadthaus, Zimmer 15, täglich von 10 bis 2 Uhr).
2. Ständige Pflege einer taktvollen Beziehung zwischen Arbeiter-
schaft und Betriebsleitung.
Freier Zutritt zu den Fabriken ist notwendig um der Fabrik-
pflegerin Vertrautheit mit der Lebensweise den Anschauungen, den
besonderen Bedürfnissen der Arbeiterinnen zu geben und Kenntnis
der Anforderungen der gewerblichen Arbeit, der Bedingungen, unter
denen sie verrichtet wird, ihre Einwirkung auf den menschlichen
Körper.