Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. April 1918
Umfangreiche Hinweise zu Verdunkelungs- und anderen Schutzmaßnahmen bei Fliegeralarm
Die Abblendung.
Von militärischer Seite ist erneut darauf hingewiesen
worden, daß die Verdunkelungsmaßnahmen in der Stadt,
namentlich die der Privathäuser usw. vielfach noch immer
nicht genügend durchgeführt sind. Die Abdunkelung soll dem
feindlichen Flieger die Orientierung erschweren und damit un-
möglich machen, sein Ziel zu erreichen. Tatsächlich haben
bereits mehrfach feindliche Flieger durch die im Westen völlig
durchgeführte Verdunkelung die Orientierung derart verloren,
daß sie innerhalb unserer Linien landeten. Andererseits sind
vielfach Bomben auf militärisch und wirtschaftlich ganz be-
deutungslose Stellen abgeworfen worden, nur weil diese hell
erleuchtet waren. Die Verdunkelung vermindert also auch die
Gefahr für den Einzelnen selbst. Besonders zu beachten ist,
daß beim Ertönen der Alarmsirenen bezw. während des
Alarmzustandes kein Licht gemacht wird, bevor die Abblend-
maßnahmen völlig durchgeführt sind. Als genügende Ab-
dunkelung wird bei Privathäusern, Wirtschaften, Läden, Ge-
schäftsräumen, Krankenhäusern, sämtlichen Verwaltungsge-
bäuden der Behörden folgendes angesehen: Vorhandene
Fensterläden sind grundsätzlich und zwar völlig zu schließen.
Wo dunkle Vorhänge vorhanden sind, müssen sie vollständig
geschlossen werden, so daß kein Spalt mehr Licht hindurch-
läßt. Wo nur helle Vorhänge vorhanden sind, ist außer-
dem Einzelabblendung der Lichtquellen erforderlich. Wo
Vorhänge und Läden nicht vorhanden sind, ist abzublenden
durch mit Pappdeckel oder dichtem Papier bespannte Holz-
rahmen, Tischdecken, Bilder und dergleichen, durch geeignete
Einzelabblendung der Lampe oder aber durch derartig ange-
brachte lichtundurchlässige Schirme, daß deren Schlagschatten
die Raumöffnungen (Türen und Fenster) verdeckt. Von dem
vaterländischen Sinn der Bevölkerung wird erwartet, daß im
Interesse des Ganzen die Unbequemlichkeiten, die mit der Ab-
blendung verbunden sind, ohne Widerstreben ertragen werden.
Beim Ertönen der Alarmsirenen, die den Beginn des Alarm-
zustandes ankündigen, soll die Bevölkerung in Ruhe Straßen
und Plätze verlassen und in die nächst gelegenen Häuser ein-
treten. Die Haustüren sind offen zu halten und Schutz
suchenden Personen ist Einlaß zu gewähren. Möglichste Ver-
teilung der Personen innerhalb der Gebäude ist erforderlich.
Der sicherste Schutz gegen die Wirkung von Fliegerbomben ist
die Deckung hinter starken Mauern. Im Freien befindliche
Personen suchen Schutz hinter Bäumen, Erdhaufen, in Mul-
den, Gräben und dergleichen, Fahrzeuge aller Art sowie die
Straßenbahnen halten, der Strom in den Fahrleitungen wird
abgestellt. Es wird daran erinnert, daß während des „Flieger-
alarms“ die Benutzung der Fernsprechanschlüsse außer in
Fällen dringender Gefahr oder sonstiger Notlage, z.B. durch
Anruf des Arztes oder der Feuerwehr, durch das stellvertr[etende]
Generalkommando des 7. Armeekorps, Münster, verboten ist,
daß unter keinen Umständen seitens der Bevölkerung irgend-
welche Auskünfte über den Luftangriff bei den Fernsprech-
vermittelungs-Anstalten selbst, bei militärischen und sonstigen
Stellen sowie bei den Zeitungsredaktionen eingeholt werden
dürfen, und daß bei Zuwiderhandlungen der Fernsprechan-
schluß, über den die Anfrage erfolgte, auf Anordnung des
Generalkommandos dauernd entzogen wird.
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Stadtarchiv Solingen (24. April 2018). 24. April 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ctlo