16. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. April 1918

Einwände gegen die Verdunkelungsmaßnahmen und ihre Erwiderung

                          Zur Verdunkelung.
   Die Einwendungen gegen die auf militärische Anordnung hin
vorgenommenen Verdunkelungsmaßnahmen wollen noch immer nicht
verstummen. Es wird vor allem zum Ausdruck gebracht, daß von
den Privatleuten eine völlige Abblendung der Lichtquellen gefordert
sei, während die industriellen Anlagen und die Eisenbahnen in hellem
Lichte erstrahlten, wodurch die Abblendung der Privatwohnungen
und die starke Einschränkung der Straßenbeleuchtung wertlos würde.
   Demgegenüber wird von militärischer Seite darauf hingewiesen,
daß auch die Industrie und die Eisenbahnen verpflichtet sind, ihre
gesamte Beleuchtung entsprechend abzublenden, um dem feindlichen
Flieger die Fernorientierung zu nehmen. Die Durchführung dieser
Maßnahme erfordert jedoch bei der Schwierigkeit in der Beschaffung
der hierzu benötigten Werkstoffe und Arbeitskräfte mit Rücksicht auf
die große Zahl der in Frage kommenden Lichtquellen naturgemäß
längere Zeit. Anderseits wird der Industrie durch rechtzeitige


Alarmierung die Möglichkeit gegeben, ihre sämtlichen Lichtquellen
auszuschalten und damit die Werksanlagen unsichtbar bez[iehungs]w[eise] für den
feindlichen Flieger unauffindbar zu machen. Die gleiche Maßnahme
ist erfahrungsgemäß in Privatwohnungen, Wirtschaften, Läden, Ge-
schäftsräumen, Krankenhäusern, Verwaltungsgebäuden der Behörden
usw. nicht durchführbar, da etwa erlassene bezügliche Anordnungen
in der Eile nicht durchführbar sind. Es ist daher notwendig, daß eine
vollkommene und ständige Abblendung der gesamten Beleuchtung
bei den genannten Stellen lückenlos durchgeführt wird.
   Gleichzeitig wird nochmals daran erinnert, daß bei Ertönen
der Alarmsirenen bez[iehungs]w[eise] der Abwehrschüsse kein Licht gemacht werden
darf, bevor die Abblendmaßnahmen völlig durchgeführt sind. Diese
Anordnung ist besonders wichtig, weil das plötzliche Erleuchten der
Wohnungen einem im Anflug befindlichen Flieger als vorzüglicher
Wegweiser dienen würde.
   Sehr häufig wird auch auf die besonderen Lichterscheinungen
der industriellen Werke hingewiesen, um die angeordnete Abblendung
als zwecklos hinzustellen. Diese Lichterscheinungen lassen sich natür-
lich nicht vermeiden, haben jedoch auch nicht die Bedeutung, die ihnen
gewöhnlich beigemessen wird, da sie nicht ständig sind, sondern nur in
kurzen Zeitabschnitten und an verschiedenen Orten aufflammen und
daher dem feindlichen Flieger keine bestimmten Anhaltspunkte geben
können. Bei der bereits erwähnten Alarmierung der Werke werden
diese Lichterscheinungen durch Stillegen des Betriebes und durch be-
sondere vorbereitete Maßnahmen beseitigt, was sich erfahrungsgemäß
auch erreichen läßt.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (16. April 2018). 16. April 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ctkk


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