Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. Februar 1918
Erschöpfende Ausführungen zum Völkerbund von Dr. Ernst Kelge.
Die Gesellschaft der Völker.
Von Dr. Ernst Kelge.
Es ist sonderbar, wie dieser Gedanke der
Gesellschaft der Völker sich allmählig in den
Köpfen der verschiedenen Volksbeglücker fest-
zusetzen und auszumalen beginnt. Vielleicht
geschieht das gerade infolge seiner idealistischen
und praktisch undurchführbaren Natur. Wie
alle unerreichbaren Ideale besticht er beim
ersten Anblick. Ein Völkerbund, der aller
Welt den Frieden gewährleistet, hat etwas un-
gemein Verlockendes und gerade bei uns Deut-
schen muß ein solcher Gedanke auf guten Boden
fallen, weil wir für alle genossenschaftlichen
Fragen besonders stark veranlagt sind. Das,
was wir im Privatleben allenthalben anstre-
ben, die Stützung und Förderung des Einzelnen
durch den Zusammenschluß mehrerer zu einer
Gesellschaft, muß auch für die Völker bestechend
erscheinen, weil gerade zwischen Völkern Rechts-
verhältnisse bestehen, die ungeklärt und, wie
die Dinge nun einmal liegen, ungesichert sind.
Abkommen, die uns nur durch den guten Willen
der Beteiligten zum Vollzug gelangen können,
sind naturgemäß unsicher und niemand kann
ihnen Vertrauen entgegenbringen. Der Ge-
danke also, internationale Verträge dadurch zu
gewährleisten, daß ein Völkerbund mit eigner
Polizeigewalt den Verbündeten gegenüber die
Führung übernimmt, ist bestechend und theore-
tisch wohl durchdenkbar, aber praktisch stehen
seiner Ausführung doch ganz erhebliche Beden-
ken gegenüber. Die Polizeimacht des Bundes
müßte so stark sein, daß sie ohne weiteres jedes
Mitglied, wie auch mehrere zusammen, die sich
zur Nichtachtung eines Abkommens zusammen-
täten, überwältigen könnte. Voraussetzung
wäre also entweder ein starkes militärisches
Aufgebot, aus Berufsheer aus internationalen
Elementen zusammengesetzt, stärker als alle
denkbaren Konstellationen innerhalb des Völ-
kerbundes oder eine wirkliche, energische und
tatsächliche Durchführung des Abrundungsge-
danken. Der letzte aber ist unmöglich, denn er
bedeutet einmal die Aufgabe eines Hoheitsrech-
tes seitens der Staaten, die Zubilligung des
Rechtes an einen Dritten, sich in innere Ver-
hältnisse einzumischen und sie zu kontrollieren:
endlich die Wehrlosigkeit des Abrüstenden ge-
genüber allen, die nicht gleich ihm abgerüstet
haben oder selbst gegenüber solchen Völkern,
die von Haus aus kriegerisch, ohne eigentliche
Militärmacht ein Volk von Soldaten darstellen
und dar auch ohne besondere Ausrüstung mit
den heutigen technischen Hilfsmitteln zu fürch-
ten sind, wenn sie einen gänzlichen unbewaffne-
ten oder schwächeren Gegner überfallen. Auch
der Pfeil und die Keule der Wilden sind dem
unbewaffneten Europäer gefährlich und die Ab-
rüstung wilder Völker, zu denen man die gelbe
Rasse rechnen darf, ist nicht durchführbar.
Theoretisch bedeutet die Abrüstung die Wieder-
einführung des Faustrechts. Endlich aber ist
selbst bei erklärter Bereitwilligkeit aller Teils
und bei Nichtberücksichtigung der eben erwähn-
ten Einwände niemals Gewähr dafür geboten,
daß nicht heimlich das eine oder andere Volk
doch rüstet, oder sich eine vortreffliche Militz
schafft, so daß es im gegebenen Augenblick impe-
ralistischen Trieben nachgeben kann. Das Bei-
spiel Preußens während der napoleonischen Be-
setzung, die doch gewiß auf rücksichtslose Kon-
trollmöglichkeiten nicht verzichtet hatte, beweist
das.
Ist also der Völkerbund an sich unmöglich,
so zeigt die Anwendung, die unsere Gegner
von ihm machen wollen, zur Genüge, daß er
ihnen nichts weiter als Mittel zum Zweck für
ihre Vernichtungspläne gegenüber Deutschland
und den Mittelmächten überhaupt ist. Was
die Entente durch Waffengewalt nicht hat er-
reichen können, das soll ihr jetzt durch den
Bund der Völker mühelos in den Schoß fallen.
Man braucht nur Wilsons Friedensbedingun-
gen darauf zu prüfen, was die Gesellschaft der
Völker alles bringen soll. Deutschland muß
Elsaß-Lothringen und die polnischen Provinzen
abgeben, vielleicht auch die dänisch-sprechenden
Teile Preußens. Seine Kolonien sollen sel-
ber durch Abstimmung darüber entscheiden, ob
sie bei Deutschland bleiben wollen. Österreich
darf zwar als solches bestehen bleiben, aber
jede Nationalität soll autonom werden, die
Polen, die Ruthensen, die Rumänen, die Ser-
bokroaten, die italienisch-sprechenden Völker
werden ihm amputiert. Bulgarien muß seine
neuen Gebiete herausrücken, bis der Völker-
bund darüber entscheidet, was davon wirklich
bulgarisch sei. Die Türkei soll auf ihre Selbst-
ständigkeit im eigenen Haus verzichten, indem
die Dardanellen für alle Durchfahrt frei wer-
den. Ihr werden alle nicht-türkischen Ge-
bietsteile entrissen, es sei denn, daß sie durch
Abstimmung sich für das Verbleiben bei dem
alten Reiche entscheiden. Wohingegen weder
England noch Frankreich noch Italien die von
ihnen geknechteten Völker zur Freiheit zuzu-
lassen beabsichtigen. Die von der Entente ge-
dachte Völkergesellschaft ist nichts weiter als
eine angelsächsische Gesellschaft mit bestimm-
tem Hintergrund, nämlich der unumschränkten
Macht der angelsächsischen Völker über alle
anders-sprechenden und nicht den heiligen
Mammon verehrenden Länder. Bezeichnend
für die Sinnesart Wilsons ist die Bauernfän-
gerei, mit der er der deutschen Demokratie ge-
genüber auftritt, die Verbeugung, die er vor
der Reichstagsmehrheit macht, und sein Zu-
rückziehen in Bezug auf die früher geplante
Einmischung in Deutschlands innere Verhält-
nisse. Ebensowenig, wie irgend jemand bei
uns, selbst nicht im linken Lager, noch auf Wil-
son`sche Flötentöne mehr hereinfällt, ebenso-
wenig kann die Gesellschaft der Völker, in
welcher Form es auch sei, auf Gegenliebe
stoßen.
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Stadtarchiv Troisdorf (8. Februar 2018). 8. Februar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ctjs