Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. April 1918
Information über die Umstellung der Uhren auf Sommerzeit
Die Sommerzeit 1918.
Im Anschluß an die Bundesratsverordnung über die Sommer-
zeit hat das Gesamtministerium verfügt: Alle Uhren an den öffent-
lichen Gebäuden sind am 15. April 1918, vormittags
2 Uhr, umzustellen. Auch ist die Oeffentlichkeit vorher durch Be-
lehrung auf die Verordnung tunlichst hinzuweisen. Soweit von den
Einzelministerien nicht besondere Anordnungen getroffen werden,
dürfen die Wirkungen der Verordnung in keiner Weise, etwa durch
Verlegung der Geschäfts- oder Arbeitszeit und sonstige Maßnahmen,
geschwächt oder aufgehoben werden. Versuchen in dieser Richtung ist
nachdrücklich entgegenzutreten.
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Stadtarchiv Solingen (5. April 2018). 5. April 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ctij