3. Oktober 1914

1914 10 03-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 3. Oktober 1914

Regeln für die Besucher im hiesigen Lazarett. Das Diakonissenlehrhaus ist von Besuchern überlaufen, ein regelmäßiger Lazarettbetrieb ist daher kaum zu gewährleisten.

Hilden, 3. Okt. Wir verweisen auf die im Anzeigenteil unseres Blattes heute erscheinende Bekanntmachung des hiesigen Lazaretts betr. Besuchstunden und Mitbringen von Speisen und Getränken. Die Leitung sieht sich zu diesen Maßregeln veranlaßt mit Rücksicht darauf, daß das Lazarett von Besuchern zu jeder Tageszeit zeitweise überlaufen wird (ein verwundeter Soldat hatte an einem Nachmittage mehr als 40 Besucher), ein Zustand, der einen regelmäßigen Lazarettbetrieb sehr erschwert, wenn nicht ganz unmöglich macht und sicherlich nicht zum Nutzen für die verletzten Soldaten ausschlägt, die nach langen und unsäglichen Anstrengungen in tagelangen erbitterten Kämpfen sehr der Ruhe und Ordnung bedürfen. Auch das Mitbringen von Speisen und Getränken ist unzulässig, da es in sanitärer Hinsicht zu großen Schäden für die Soldaten führen kann. Letztere ziehen zweifelsohne Tabak und Zigarren allem anderen vor.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Hilden (3. Oktober 2014). 3. Oktober 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 25. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cm7x


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.