Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. März 1918
Information über die maximal erlaubte Menge Strom, die in Solingen dem Netz entnommen werden darf.
Bekanntmachung
an die
Elektrizitäts-Verbraucher
Die Stromentnahme für April 1918 darf 80%
des Verbrauchs im gleichen Monat des Jahres 1916
betragen. Im übrigen ist die Entnahmezeit nicht
beschränkt. Diese Bestimmung gilt auch für die
kommenden Monate, sofern keine anderweitige
Mitteilung an die Abnehmer gelangt.
Grossabnehmer erhalten besondere Nachricht.
Die früher bekanntgegebenen Verordnungen
des Reichskohlenkommissars über die Einschrän-
kung des Verbrauchs elektrischer Arbeit behalten
ihre Gültigkeit.
Rheinisch-Westf[älisches] Elektrizitätswerk. Bergisches Elektrizitätswerk.
Der Vertrauensmann.
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Stadtarchiv Solingen (28. März 2018). 28. März 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cti1