23. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. März 1918

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von Lastwagen mit drei Anhängern

               Im Interesse der öffentlichen Sicherheit
erläßt der kommandierende General des 7. Armeekorps auf Grund
der §§ 4 und 9b des Gesetzes über Belagerungszustand im Hin-
blick auf die schwierigen Transportverhältnisse im Inlande vorläufig
bis zur allgemeinen Regelung für den Lastkraftwagenverkehr im
Korpsbereich folgende Verordnung: Bei Benutzung von Lastkraft-
wagen unter 9 Tonnen Gesamtgewicht (Eigengewicht zuzüglich Last)
dürfen drei mit unelastischer Bereifung versehene Anhänger mitge-
führt werden, sofern die Stundengeschwindigkeit 8 Kilometer nicht
übersteigt.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (23. März 2018). 23. März 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cthd


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.