16. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. März 1918

Eine Solingerin wurde wegen Fälschung ihres Petroleum-Bezugsscheins zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

   Solingen. Daß Bezugsscheine Urkunden im
Sinne des Gesetzes sind und Fälschung oder Ver-
fälschungen derselben nur mit Gefängnis geahndet werden können,
sollte eigentlich schon allgemein bekannt sein. Die Arbeiterin Amalie
Kl. von hier hat das nicht gewußt, sie wäre somit nicht dazu über-
gegangen, einen über 1 Liter Petroleum lautendem Bezugsschein der-
art zu ändern, daß sie die dreifache Menge beziehen konnte. Die
Strafkammer in Elberfeld erkannte auf das gesetzlich geringste
Strafmaß von einer Woche Gefängnis.


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