11. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. März 1918

Soldaten ist es sehr wohl erlaubt sozialdemokratische Zeitungen zu lesen.

     An die Leser im Felde.
   Immer wieder kommen Beschwerden aus dem Feld und
den Garnisonen, daß einzelne Vorgesetzte das Halten
sozialdemokratischer Zeitungen verbieten, trotz-
dem wiederholt vom Kriegsministerium darauf hingewiesen
wurde, daß solche Verbote nicht den Absichten der Heeresleitung
entsprechen. Dies ist dem Verlag des Saalfelder „Volksblattes“
auf eine Beschwerde bestätigt worden. Das genannte Blatt er-
hielt folgendes Schreiben:
   Kriegsministerium.                              Berlin W 66, 13.9.17.
      Auf das an Seine Exzellenz den Herrn Kriegsminister
   gerichtete Schreiben vom 28.7.17 wird ergebenst mitgeteilt,
   daß die Ermittlungen beim Fußartillerie Regiment N[umme]r 18
   ergeben haben, daß weder ein schriftlicher noch
   ein mündlicher Befehl erlassen worden ist, der das
   Lesen sozialdemokratischer Blätter verbietet. Im Gegenteil ist
   festgestellt worden, daß verschiedene Angehörige des Truppen-
   teils – thüringische Arbeiter – solche Blätter, darunter das
   Saalfelder „Volksblatt“, halten.
                                                   Im Auftrage: Grautoff.
      Wir bitten alle unsere Leser im Waffenrock, sich diese Notiz
auszuschneiden und, im Falle wieder von untergeordneten Vor-
gesetzten ein solches Verbot ergehen sollte, auf diese Mitteilungen
des Kriegsministeriums zu verweisen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (11. März 2018). 11. März 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ctfq


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