Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. März 1918
Die Arbeiterausschüsse des Kreises tagten im Solinger Gewerkschaftshaus zur Frage der durchgehenden Arbeitszeit.
Für die durchgehende Arbeitszeit.
Mit der Frage der durchgehenden Arbeitszeit beschäftigte sich am
Samstagabend eine Versammlung der Arbeiterausschüsse des oberen
Kreises und der Stadt Solingen, die im Gewerkschaftshause tagte.
Der Vorsitzende, Genosse Rapp, begründete in kurzen Aus-
führungen die Notwendigkeit der Verkürzung der Arbeitszeit an sich
und glaubt mit der gleichzeitigen Einführung der durchgehenden
Arbeitszeit, die mit einer gleichzeitigen Arbeitszeitverkürzung auf
acht Stunden täglich verbunden sein soll, diese Neueinrichtung auch
den Unternehmern schmackhaft zu machen. Die Gründe, die der Redner
dafür anführte, waren durchschlagend, und jeder verständige Arbeit-
geber muß ihre Stichhaltigkeit anerkennen. Als Kronzeugen für die
Durchführbarkeit des Projektes führte Rapp einen Fabrikanten, und
zwar den früheren, jetzt verstorbenen Leiter der Zeißwerke in Jena,
den Professor Abbe, an. Abbe hielt im Jahre 1901 in der
Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zwei Vorträge über das Thema:
„Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Ver-
kürzung des industriellen Arbeitstages“. Im
März 1900 wurde in den Zeißwerken mit Zustimmung der Arbeiter
der Achtstundentag eingeführt; die Akkordlöhne blieben dieselben. Das
Ergebnis war, daß trotz der Verkürzung der Arbeitszeit um 1 Stunde
täglich eine Erhöhung der Produktion festgestellt wurde. Die Ver-
kürzung der Arbeitszeit betrug 12½ Prozent. Der Durchschnitts-
stundenlohn stieg bei 233 Akkordarbeitern aller Branchen von
61,9 Pf[enni]g auf 71,9 Pf[enni]g. Das ist eine Steigerung von 16,2 Prozent.
Abbe stellt nun die Rechnung auf: Wenn das Verhältnis nicht
100:112,5, sondern 100:116,2 ist, also 3½ Prozent mehr, so ist die
Tagesleistung jedes Arbeiters um 3,3 Prozent gestiegen, das heißt:
die Tagesleistung ist um ein Dreißigstel erhöht. In zwei Jahren
war die Leistung von 30 Arbeitern dieselbe wie früher von 31. Die
erhöhte Arbeitsleistung in kürzerer Zeit kommt auch bei der Berech-
nung der Betriebsunkosten in Frage. Beim Neunstundentag ver-
brauchten die Zeißwerke für elektrische Energie 49,2, beim Acht-
stundentag aber 52 Kilowatt in der Stunden. Da aber der Stromver-
brauch für den Leergang der Maschinen 26 Kilowatt die Stunde
betrug, so bezifferte sich der Nutzeffekt nach Abzug des Stromver-
brauchs für den Leergang der Maschinen beim Neunstundentag auf
23,2, beim Achtstundentag auf 26 Kilowattstunden. Der Nutzeffekt
beim Achtstundentag war also 12 Prozent größer als beim Neun-
stundentag. Abbe bespricht dann das Unsinnige, das in der er-
zwungenen längeren Arbeitszeit liegt: Welche Vernunftgründe können
angeführt werden, einen Menschen zu zwingen, seine Arbeitszeit erst
nach 10 Stunden zu beenden, wenn er dieselbe Arbeitsmenge in acht
Stunden Arbeit liefert? Es ist eine alte Erfahrung, daß in
Betrieben mit längerer Arbeitszeit in den letzten Stunden vor Feier-
abend nicht viel mehr geleistet wird. Die Maschinen laufen dann
leer und erhöhen ganz unnützerweise die Betriebsunkosten. So ist,
führt Abbe zum Schluß aus, die übermäßig lange Arbeitszeit, die
Millionen von Arbeitern heute noch zugemutet wird, in der Tat eine
unverantwortliche Verschwendung von Volkskraft. – An diese Worte
schloß Rapp an und wies auf die heutigen Zustände in der Industrie
hin. Der Kohlenmangel zwingt ganz allgemein zur Beschränkung
der Arbeitszeit, und eine rationelle Ausnützung dieses verkürzten
Arbeitstages ist nur möglich bei der Einführung der durchgehenden
Arbeitszeit. Der Redner hofft, daß die Fabrikanten des hiesigen Be-
zirks schon in ihrem eigenen Interesse für die durchgehende Arbeits-
zeit stimmen werden.
In der folgenden Aussprache kam die einmütige Zustimmung
zur Einführung der durchgehenden Arbeitszeit zum Ausdruck, doch
dürfe dadurch das ohnehin knappe Einkommen der Arbeiter nicht
geschmälert werden. An eine gesetzliche Einführung der durchgehen-
den Arbeitszeit und ihre damit verbundene Reduzierung sei nur zu
denken, wenn die Gewerkschaften schon in der Weise vorgearbeitet
haben, daß sie in den Industriezentren durch ein Uebereinkommen
mit den Unternehmern eingeführt ist.
Eine Entschließung, in der die Zustimmung der Versammlung
zur Einführung der durchgehenden Arbeitszeit zum Ausdruck kommt,
wird einstimmig angenommen.
Die Gewerkschaften sollen mit den Angestelltenverbänden Hand
in Hand arbeiten, um Einheitlichkeit in die Bewegung zu bringen.
Am Donnerstagabend wird im „Monopol“ eine Versammlung
der in Betracht kommenden Organisationen abgehalten, die einheit-
liche Forderungen aufstellen wird.
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Stadtarchiv Solingen (11. März 2018). 11. März 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. November 2024 von https://doi.org/10.58079/ctfo