Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. März 1918
Viele Ausländer kommen der ihnen auferlegten Meldepflicht noch nicht nach.
Meldepflicht der Ausländer.
Zahlreiche Strafverfahren lassen erkennen, daß die Bekannt-
machung des stellvertretenden Generalkommandos, wonach sich jeder
über 15 Jahre alte Ausländer binnen 8 Stunden vor seiner Abreise
oder nach seiner Ankunft persönlich bei der Ortspolizeibehörde des
jeweiligen Aufenthaltsortes an- bez[iehungs]w[eise] abzumelden hat, noch nicht ge-
nügend beachtet wird.
Es wird daher wiederholt auf die bestehenden Meldepflichten auf-
merksam gemacht. Die Polizeibehörden sind angewiesen, alle Ueber-
tretungen sofort zur Anzeige zu bringen.