Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Februar 1918
Verstärkte ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendfürsorge
Jugendfürsorge.
Der Düsseldorfer Regierungspräsident hat an die Polizeibehörden
des Bezirks folgendes Rundschreiben gerichtet: Zur Unterstützung
der Polizeibehörden bei der Durchführung der Verordnungen der
Militärbefehlshaber, betreffend jugendliche Personen, haben sich in
einer Stadtgemeinde des Bezirks mehrere, namentlich dem Beamten-,
Lehrer- und Angestelltenstande angehörige Bürger zur Verfügung ge-
stellt. Die Herren sind ehrenamtlich tätig und als Hilfspolizeibeamte
bestellt worden. Gegenüber Ungezogenheiten und Verstößen der
Straßenjugend gegen die Verordnungen haben die Herren weniger
von ihren polizeilichen Befugnissen Gebrauch gemacht, als vielmehr
vorbeugend und warnend eingewirkt. In Fällen
von Widerspenstigkeit, offenbarer Hartnäckigkeit und bei Wiederholung
von Ungezogenheiten ist dagegen von ihnen Anzeige zwecks Er-
wägung der Strafverfolgung oder nachdrücklicher polizeilicher Ver-
warnung oder Bestrafung im Wege der Schulzucht erstattet worden.
Erwachsene, die gegen die vorgenannten Bestimmungen verstoßen
hatten, sind grundsätzlich zur Bestrafung angezeigt worden. Wie mir
berichtet worden ist, hat sich diese Einrichtung vorteilhaft bewährt.
Ich möchte sie daher den Polizeiverwaltungen, wo derartige Ein-
richtungen noch nicht bestehen, zur Einführung empfehlen.
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Stadtarchiv Solingen (25. Februar 2018). 25. Februar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/ctdn