21. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Februar 1918

Eine Versammlung der Arbeiterausschüsse des Stadt- und Landkreises Solingen beschäftigte sich intensiv mit der Frage der Bezahlung von Sperr- bzw. Ausfalltagen

        Bezahlung der Sperrtage. – Durchgehende
                               Arbeitszeit.
   Die Arbeiterausschüsse des Stadt- und Landeskreises beschäftigten
sich gestern abend in einer gut besuchten Versammlung im Solinger
Gewerkschaftshause erneut mit der Frage der Bezahlung der Sperr-
tage und mit der allgemeinen Einführung der durchgehenden Ar-
beitszeit.
   Rapp vom Deutschen Metallarbeiter-Verband hielt das ein-
leitende Referat: Die Gewerkschaften beantragten sofort nach Be-
kanntwerden der Bunderatsverordnung über die Regelung der Be-
zahlung der Sperrtage bei den hiesigen Arbeitgeberorganisationen
eine gemeinsame Sitzung um über die Angelegenheit zu verhandeln
und wünschten innerhalb drei Tagen eine Erklärung. Dr. Hornung
und der Vorsitzende des Arbeitgeber-Verbandes erwiderten, daß sie
noch nicht im Besitz des Wortlautes der Bunderatsverordnung seien
und deshalb keine bindende Erklärung abgeben könnten. Diese Ant-
wort gaben die Herren am 8. Februar. Am 3. Februar aber
brachte die „Arbeitgeber-Zeitung“ schon den ge-
nauen Wortlaut der Verordnung. Trotzdem ist bis heute
am 20. Februar noch nicht verhandelt worden. Drei überfüllte Be-
zirksversammlungen des Metallarbeiterverbandes beschäftigten sich
mit der Frage der Sperrtage und verlangten einige schleunige Er-
ledigung der Angelegenheit. Wie verlautet soll der Gesamtverband
der Arbeitgeberverbände ein Rundschreiben erlassen haben, in dem
die Arbeitgeber aufgefordert werden, nicht mit den Gewerkschaften
oder den Arbeiterausschüssen, sondern mit jedem einzelnen Arbeiter
zu verhandeln. Gegen ein derartiges Vorgehen müssen Gewerkschaften
und Arbeiterausschüsse den schärfsten Protest erheben, denn die Ver-
handlungen mit den einzelnen Arbeitern führen nicht nur zu Ungleich-
heiten, sondern auch zu Schädigungen der Arbeiterschaft. Für den
Regierungsbezirk Düsseldorf sind gleichlautende Be-
stimmungen erlassen: Der ortsübliche Tagelohn ist allgemein auf
4 Mark für den erwachsenen männlichen Arbeiter, auf 3 Mark für
die erwachsene Arbeiterin, auf 2,50 Mark für die erwachsene unver-
heiratete Arbeiterin und 2 Mark für jugendliche  Arbeiter und Ar-
beiterinnen festgesetzt worden. Die einzelnen verlorenen Stunden an
einem Arbeitstage müssen zusammengezählt und in Tage umgerechnet
werden.


   Herr Oberbürgermeister Dide hat sich bereit erklärt, nochmals
zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern zu vermitteln, um
die Angelegenheit zu einem guten Ende zu führen. In den nächsten
Tagen soll eine gemeinsame Sitzung anberaumt werden. Der Redner
ersuchte die Arbeiter unter keinen Umständen mit ihren Arbeitgebern
einzeln zu verhandeln, sondern sie an die Organisation zu verweisen.
   Hebborn (Christl[icher] Metallarbeiter-Verband): Die letzte ge-
meinsame Sitzung unter dem Vorsitze des Herrn Amtsgerichts-
rats Wirtz, die sich vor dem Erlaß der Bundesratsverordnung mit
der Frage der Bezahlung der Sperrtage befaßte, ließ bei den Teil-
nehmern keinen Zweifel, daß eine Einigung erzielt würde. Die jetzige
Haltung der Arbeitgeber ist daher unverständlich und zeigt, daß bei
ihnen wenig guter Wille vorhanden ist. Es scheint als ob die Arbeit-
geber die Bunderatsverordnung, die doch recht klar gehalten sei, ab-
sichtlich nicht verstehen wollen. Es ist von der Zentralstelle der Ar-
beitgeberverbände ein Rundschreiben erlassen, in dem ausgeführt wird,
daß der Arbeitgeber nur dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn
eine Vereinbarung zwischen ihm und seinen Arbeitern zustande
kommt. Das wird wohl die Ursache der abwartenden Haltung der
Arbeitgeber sein. Ob die Aussprache die der Oberbürgermeister ver-
anlassen will, zu einem Resultat führen wird, ist demnach zweifelhaft.
Trotzdem müssen die Gewerkschaften alles tun, um die Angelegenheit
friedlich zu regeln.
   Gräfingholt (Metallarbeiter-Verband): Die Bunderats-
verordnung besitzt leider keine gesetzliche Kraft, sondern verpflichtet
die Arbeitgeber nur moralisch. Wir müssen hier die Frage erörtern,
ob es nicht zweckmäßig ist, daß die Arbeiterausschüsse mit den Fa-
brikanten verhandeln, um festzustellen, ob sie das ablehnen.
   Rapp: Die Bundesratsverordnung hat zwar keine Gesetzes-
kraft, aber das Gewerbegericht wird analog früheren Urteilen den
klagenden Arbeitern recht geben, weil es sich hier um Abmachungen
ähnlich den Lohntarifen handelt, die als rechtsverbindlich stets an-
erkannt worden sind.
   Herder (Metallarbeiter-Verband): Die Klage am Gewerbe-
gericht kann auch auf das Bürgerliche Gesetzbuch und die Gewerbe-
ordnung begründet werden.
   Marx: Die Bundesratsverordnung besitzt nach ihrem ganzen
Wortlaut zweifellos Gesetzeskraft. Durch einen Reichstagsbeschluß
ist zur Zeit der Bundesrat ermächtigt worden, in Fragen der Kriegs-
wirtschaft Notgesetze zu erlassen und um ein solches handelt es sich
hier zweifellos. Wenn es sich lediglich um Vereinbarungen zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern handelte, so hätte das in der Ver-
ordnung zum Ausdruck gebracht werden müssen. Die Bundesrats-
verordnungen, die die Regelung der Ernährungsfragen und Be-
schlagnahmen betreffen, bilden bei den Gerichtsurteilen die Unter-
lage, müssen also auch Gesetzeskraft besitzen.
   Gräfingholt und Rapp sind trotzdem der Meinung, daß
diese Bundesratsverordnung darin eine Ausnahme macht.
   Ein Redner meint, daß, wenn eine Bundesratsverordnung im
Interesse der Unternehmer erlassen werde, diese auch gesetzliche Kraft
erhalten hätte.
   Witte (Industriearbeiter-Verband): Man hätte den Arbeitern
mitteilen müssen, daß es sich nicht um gesetzliche Rechte handle, sondern
um freie Vereinbarungen. Weshalb habe man die Regelung der Be-
zahlung der Sperrtage in die Form einer Bundesratsverordnung ge-
kleidet, wenn sie nicht für beide Teile bindend sein soll? Die Fabrik-
ausschüsse müssen zuerst verhandeln, dann sehen wir, was die Unter-
nehmer wollen. Die Sache muß aber beschleunigt werden.
   Herder (Metallarbeiter-Verband): Ein hiesiger Fabrikant hat
sich bereits mit seinen Mitarbeitern geeinigt: er zahlt für den Sperrtag
5 Mark. Das ist natürlich viel zu wenig und steht in keinem Verhält-
nis zu dem für unsern Bezirk festgesetzten Satze. Wie steht es nun mit
den Arbeitern der Solinger Industrie? Diese Arbeiter erhalten nichts,
weil die Solinger Stahlwarenindustrie nicht als kriegswichtig aner-
kannt worden ist. Auch diese Arbeiter können den Verlust nicht allein
tragen und es muß hier eine Regelung angestrebt werden, ähnlich
wie in der Kriegsindustrie. Damit schließt die Aussprache. Die Ver-
sammlung beschloß einstimmig, den Arbeitern zu empfehlen, nicht
einzeln mit den Fabrikanten zu verhandeln, sondern diese Ange-
legenheit den Gewerkschaften und den Arbeiterausschüssen zu über-
lassen.
   Die Frage der durchgehenden Arbeitszeit: wurde
dann noch eingehend besprochen. Beschlüsse wurden nicht gefaßt,
weil eine allgemeine öffentliche Gewerkschaftsversammlung Stellung
dazu nehmen soll. Im allgemeinen stand man der Einführung der
durchgehenden Arbeitszeit günstig gegenüber, wenn die Arbeitsdauer
geregelt, die Löhne entsprechend erhöht und keine Überstunden ge-
macht würden.


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Stadtarchiv Solingen (21. Februar 2018). 21. Februar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. November 2024 von https://doi.org/10.58079/ctd9


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