Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Februar 1918
Hohe Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Höchstpreise für Gemüse ausgesprochen
Gemüsewucher.
Trotz aller Verordnungen treibt der Wucher mit Gemüse auf
unseren Wochenmärkten die häßlichsten Blüten. Gegen diese Aus-
wüchse will das Gericht jetzt mit aller Energie vorgehen. Die Händ-
lerin St. von hier hatte den Höchstpreis für Rotkohl ganz erheblich
überschritten. Der Amtsanwalt beantragte wegen Höchstpreisüber-
schreitung eine Geldstrafe von 100 Mark und wegen der Nichtbeschaf-
fung des vorgeschriebenen Schlußscheines eine solche von 50 Mark.
Das Urteil lautete auf eine Geldstrafe von 100 und 20 Mark. – Die
Händlerin Ehefrau Schw. von hier hatte von der Landwirtin R. in
Höhscheid Spinat, das Pfund zu 30 Pf[enni]g gekauft und ihn auf dem
Solinger und Remscheider Wochenmarkte das Pfund für 50 Pf[enni]g
verkauft. Der Höchstpreis betrug um die fragliche Zeit aber nur 19
Pfennig. Der Amtsanwalt beantragte gegen die angeklagte Schw.
100 Mark und gegen die Angeklagte R. 50 Mark Geldstrafe. Das
Urteil gegen die Schw. lautete auf 70 und gegen die R. auf 25 Mark.
– Wucher mit Kohlrabien soll die Händlerin P. getrieben haben.
Sie hat nach dem Zeugnis eines Polizeisergeanten das Pfund Kohl-
rabi für 19 Pfennig in ihrem Laden verkauft, während der Höchst-
preis nur 14 Pfennig betrug. Die Angeklagte versuchte es so darzu-
stellen, als ob der Polizeibeamte sich irre. Nach Lage der Sache kann
aber davon gar keine Rede sein. Interessant ist die Festellung, daß
der Lieferant der angeklagten Händlerin ohne Schlußschein liefert.
Es handelt sich hierbei um den Landwirt Schroers aus Reusrath. Der
Amtsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 50 Mark gegen die An-
klagte. Das Gericht schloß sich diesem Antrage an und betonte in
der Urteilsbegründung besonders, daß die Angeklagte mit großer
Dreistigkeit vorgegangen sei.
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Stadtarchiv Solingen (13. Februar 2018). 13. Februar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ctbx