Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Köln, BR 0009 Nr. 8152, Bl. 122v-123r.
Die Polizeibehörden waren auch im Rheinland für die Meldepflicht von Ausländern zuständig. Besondere Brisanz hatten die Besuche auswärtiger Offiziere, die genau protokolliert wurden. Der Regierungspräsident zu Köln meldete im Oktober 1914 dem preußischen Innenminister die französischen Offiziere, die sich im letzten Vierteljahr im Regierungsbezirk Köln aufgehalten hatten (wobei nach Ende Juli 1914 kein französischer Offizier mehr ebendort aufgetreten war).
Exemplarisch sei ein Eintrag transkribiert:
Lfd. No.
3
Name.
Drumm, Albert Maxime
Dienstgrad, Truppenteil, Garnisonort.
Hauptmann im 154. Infanterieregiment in Lérouville
Aufenthalt in Deutschland (nähere Bezeichnung der Wohnung).
Cöln, Bahnhofstraße 5/7, Hotel „Kölner Hof“
Tag der Ankunft
5. Juli
Tag der Abreise
8. Juli
Mitteilungen über den Zweck des Aufenthalts, die Meldung und den Ausweis den Behörden gegenüber, Ergebnis der polizeilichen Beobachtung, das Ziel der Abreise, sowie sonstige Bemerkungen.
Drumm befand sich mit seiner Ehefrau auf einer Rheinreise. Am 8. Juli d[iesen] J[ahres] ist er nach Paris weitergereist. Seiner Meldepflicht beim Königlichen Gouvernement hat er genügt. Drumm verkehrte mit dem hier wohnhaften französischen Handelsrat Charles Murillon. Er hat sich unauffällig bewegt. Spionageverdacht liegt nicht vor.
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (5. Oktober 2014). 5. Oktober 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cm7f