9. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Februar 1918

Kritik am häufigen Unterrichtsausfall durch die anderweitige Verwendung von Lehrern und Schülern

                        Krieg und Schulunterricht.
    In Lehrerkreisen wird lebhaft Klage geführt über die
mannigfachen Störungen und Einschränkungen, unter denen
der Unterricht in den Landschulen jetzt leidet. Mit den Kriegs-
notwendigkeiten, so drückend sie auch sein mögen, findet sich der
einzelne gern ab; vielfach sind die Störungen aber nicht not-
wendig und nur daraus zu erklären, daß die Schule als
Nebensache angesehen und anderen minder wichtigen
Zwecken nachgeordnet wird. Es sollte eigentlich selbstverständ-
lich sein, daß der Lehrer nicht mehr, als unumgänglich not-
wendig ist, dem Schuldienst entzogen und zu anderweitigem
Hilfsdienst herangezogen wird. Das geschieht aber nicht immer.
Für die mannigfachen Zählungen und Aufnahmen,
die sich während des Krieges nötig machen, verfügen die Regie-
rungen auch die Mitwirkung der Lehrer. Dabei muß natürlich
der Unterricht ausfallen, denn nach der Schulzeit kann der
Lehrer die oft weiten und beschwerlichen Wege nicht machen.


Und dabei handelt es sich nicht selten um Dinge, die jeder
machen kann, und an anderweitiger Hilfe fehlt es auch nicht.
Selbst für rein kirchliche Zwecke rechnet man, und darf es nach
einer Regierungsverfügung, auf die Lehrer, z[um] B[eispiel] als Ein-
sammler einer Hauskollekte. Weigert er sich, so
hat er es mit dem Geistlichen als Ortsschulinspektor verdorben.
Gerade eine solche Kollekte könnte sehr gut durch die Geistlichen
eingesammelt werden, aber das leidet ja wohl die Standesehre
nicht. Und daß auch hauptamtliche Kreisschulinspektoren nicht
immer geeignet sind, unnötige Störungen von der Schule fern-
zuhalten, zeigt ein Vorgang, der in den letzten Wochen aus
Westpreußen berichtet wurde. Zur Teilnahme an einer
Versammlung der Deutschen Vaterlands-
partei ist dort die gesamte Lehrerschaft des
Kulmer Bezirks für diesen Tag vom Unterricht
beurlaubt worden. Den Schaden hat, so klagt der „Zei-
tungsdienst des deutschen Lehrervereins“, die Jugend, deren
Ausbildung durch den Krieg ohnehin sehr gelitten hat, und
letzten Endes der Staat. Notwendig wäre nach unserem
Dafürhalten eine Ministerialverfügung, daß die Lehrer nur
in dringendsten Fällen der Schule entzogen werden dürfen.
   Daß namentlich auf dem Lande die Schulkinder zu man-
cherlei landwirtschaftlichen Hilfsdiensten her-
angezogen werden müssen, ist natürlich; die Arbeitskräfte
fehlen und die Betriebe müssen aufrecht erhalten werden. Aber
auch hier wird die Sache übertrieben. Verfügungen aller
Art werden erlassen und der Kreis der Verrichtungen, zu denen
die Kinder herangezogen werden können, wird immer mehr er-
weitert. Jedenfalls ist es nicht die Absicht der Behörden, den
Schulunterricht während des Krieges ganz als Nebensache hin-
zustellen und wieder die Zeiten heraufzubeschwören, wo man
die Kinder zur Schule schickte, wenn man nichts anderes für
sie tun hatte. Dann ist es aber dringend notwendig, mit Ernst
darauf hinzuweisen, daß die Kinder für dringende Not-
arbeiten vom Unterricht befreit werden können, aber eben nur
für solche und daß unnachsichtlich Strafen eintreten, wenn
Kinder aus anderen Gründen vom Unterricht ferngehalten
werden. Daß der Schulzwang auch während des Krieges be-
steht, ist einigen Leuten kaum mehr bewußt.


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