5. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Februar 1918

Reichstagsabgeordneter Wilhelm Dittmann (USPD) wurde wegen seiner Beteiligung an den Berliner Streiks zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt.

                Genosse Dittmann
          vor dem ausserordentlichen
                    Kriegsgericht.
                 Fünf Jahre Festungshaft.
    Berlin. 4. Febr[uar].Vor dem Außerordentlichen Kriegsgericht
für Berlin II stand heute Termin gegen den Reichstagsabgeord-
neten Wilhelm Dittmann (Unabh[änige] Soz[ialdemokraten]) an. Den Vorsitz
führte Landgerichtsdirektor Leue, die Verteidigung führten die
Rechtsanwälte Haase und Dr. Herzfeld. Die Anklage lautet
auf Landesverrat, Widerstand gegen die
Staatsgewalt und Übertretung der Verordnung, wonach
den Mitgliedern der Streikleitung jede Betätigung untersagt
ist. Es sind elf Zeugen geladen, darunter mehrere Polizei-
beamte und mehrere von der Verteidigung geladene Zeugen,
unter ihnen Reichstagsabgeordneter Scheidemann. Der Ange-
klagte gibt auf Befragen an, daß er früher Tischler war, dann
Redakteur wurde und im Juli 1917 nach Berlin übergesiedelt
ist, nachdem er anderthalb Jahre als Landsturmmann einge-
zogen war. Er ist Parteisekretär der Unabhängigen Sozial-
demokraten. Es sei dem Bericht der „Deutschen Tageszeitung“,
dem wir über diese Verhandlungen folgen, vorweggenommen,
daß der Vertreter der Anklage eine Gesamt-
strafe von sechs Jahren Zuchthaus und fünf
Jahren Ehrverlust beantragte.


   Der berichterstattende Kriegsgerichtsrat verwies auf das
Auftreten Dittmanns im Treptower Park am vorigen Donners-
tag, wobei Dittmann in einer Versammlung über den Ausstand
berichtete und zum Hochhalten des Streiks aufgefordert hat.
Er habe auch weitergeredet, obgleich ein Polizeiwachtmeister
dreimal aufgefordert habe, daß die Menge auseinandergehe.
Er habe sogar körperlichen Widerstand geleistet. Dittmann
verteidigte sich mit der Begründung, der Ausstand sei aus-
gebrochen als Elementarereignis, als Reaktion
gegen die Handhabung des Belagerungszustandes und die Trei
bereien der Vaterlandspartei und der Alldeutschen. Der Ange-
klagte bestritt, daß er den Streik gefördert habe. Er, wie die an-
deren Mitglieder des Aktionsausschusses hätten vielmehr so
schnell wie möglich die Streikenden in Verbindung mit der Re-
gierung bringen wollen. Dittmann bestritt weiter, daß er in
jener Versammlung vom Streik gesprochen habe, er habe nie
mehr seine Rede geschlossen mit den Worten: „Hoch der all
gemeine demokratische Friede.“ In der Widerrede
mit dem Vorsitzenden sagte Dittmann, es habe sich nur um einen
Demonstrationsstreik gehandelt zur Bekundung des Willens, daß
wir keinen Annexionsfrieden, sondern einen Verständigungs-
frieden schließen möchten. Der Streik sollte nur drei Tage
dauern, und wenn die Regierung in die erbetene Verhandlung
eingetreten wäre, würde er auch nur drei Tage gedauert haben.
Dittmann sagte, intellektueller Urheber des Streiks sei nach
seiner Ansicht Herr v[on]Tirpitz gewesen. Die Polizeibeamten
sagten aus, daß Dittmann bei seiner Abführung Widerstand ge-
leistet und um sich geschlagen habe.
   Zeuge Scheidemann sprach sich über die Gründe
des Streiks ähnlich aus wie Dittmann und erklärte, er
halte es für ausgeschlossen, daß der Streik in
einem Zusammenhang mit der russischen
Revolutionspartei gestanden habe. Auch Dittmann
erwiderte auf eine Frage des Vorsitzenden, daß der Streik mit
der russischen Revolution nicht in Zusammenhang gebracht
werden könne; sein Motiv sei die Reaktion gegen den Belage-
rungszustand gewesen. Der Berichterstatter hielt in seiner An-
klagerede den Angeklagten in allen Punkten der Anklage für
schuldig und beantragte, wie oben angegeben, 6 Jahre Zucht-
haus und 5 Jahre Ehrverlust.

                                            Das Urteil.
    WTB Berlin, 4. Febr[uar]. Der Angeklagte Reichstagsabge-
ordneter Dittmann wurde unter Zubilligung mildernder
Umstände und unter Verneinung der ehrlosen Gesinnung wegen
versuchten Landesverrats in Tateinheit mit Ver-
gehen gegen § 9b des Belagerungsgesetzes zu 5 Jahren
Festungshaft und wegen Widerstandes gegen die
Staatsgewalt zu 2 Monaten Gefängnis ver-
urteilt.


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Stadtarchiv Solingen (5. Februar 2018). 5. Februar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ctb0


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