1. Oktober 1914

1914 10 01-3

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 1. Oktober 1914

Anlegung eines Ehrenfriedhofes für Gefallene ohne Unterschied der Konfession in Barmen sowie neue Regelungen zum Abtransport von Leichen.

Hilden, 1. Okt. Vom stellvertr. Generalkommando des 7. Armeekorps geht uns folgendes zu: 1. Die Stadt Barmen hat die Anlage eines besonderen Ehrenfriedhofes für Krieger ohne Unterschied der Konfession beschlossen. Die Geistlichkeit aller Bekenntnisse hat sich einverstanden erklärt. Mit den Kriegervereinen der Stadt sind bindende Abmachungen über Trauergeleit und Ehrensalut getroffen. Eine würdige und feierliche Art der Bestattung ist somit sichergestellt. Der pietätvolle Beschluß der städtischen Körperschaften von Barmen ist mit Freuden zu begrüßen. Er findet hoffentlich in anderen deutschen Städten Wiederhall und Nachahmung, wie er es verdient. Mögen denn solche Ehrenfriedhöfe das Andenken an unsere große patriotische Zeit und an den Geist der Aufopferung, der durch unser Volk schreitet, fernen Geschlechtern überliefern! 2. Nach Mitteilung des Ministers der öffentlichen Arbeiten können Leichen von Gefallenen oder sonst Verstorbenen bis auf weiteres auf der Eisenbahn nicht befördert werden. Ausnahmen sind nur durch Vermittlung der zuständigen Linienkommandantur zufällig. Gegen Abholung von Leichen mit Automobil aus Lazaretten des Heimatgebietes auf Kosten der Angehörigen besteht kein Bedenken. Abholung von Schlachtfeldern wird fast immer unmöglich sein. 3. Das Generalkommando ist wiederholt von Vereinen und Gesellschaften darum angegangen worden, ihnen die Abhaltung von Versammlungen ein für allemal zu erteilen. Eine solche allgemeine Erlaubnis kann nicht gewährt werden; die Genehmigung ist vielmehr von Fall zu Fall zu beantragen.


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Stadtarchiv Hilden (1. Oktober 2014). 1. Oktober 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cm7d


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