Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Januar 1918
Verstärkte Meldepflicht für den Vaterländischen Hilfsdienst
Hilfsdienst.
Im Anschluß an die amtliche Bekanntmachung betreffs An-
meldung zum vaterländischen Hilfsdienst werden die Beteiligten
nochmals darauf hingewiesen, daß sich nunmehr jeder melden
muß, der nach dem 31. März 1858 geboren ist und das 17.
Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen sind nur die Per-
sonen, die zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören
oder auf Grund einer Reklamation vom Dienste im Heere oder
in der Marine zurückgestellt sind.
Weiterhin sind diejenigen von einer nochmaligen Meldung
befreit, die sich auf Grund der Verordnung vom 1. März 1917
bereits früher mündlich oder schriftlich gemeldet haben und
dies durch den Abreißstreifen nachweisen
können.
Im übrigen spielt die Art der Beschäftigung keine Rolle
mehr. Es hat sich auch jede männliche Person zu melden, die
bereits im vaterländischen Hilfsdienst tätig ist.
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Stadtarchiv Solingen (8. Januar 2018). 8. Januar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ct9a