Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Januar 1918
Die Organisation der Kinderlandverschickung in Preußen im kommenden Jahr
Landaufenthalt 1918
Der Verein „Landaufenthalt für Stadtkinder“ ist, nachdem
im abgelaufenen Jahre die Bewegung in allen Teilen des
Reiches einen so überaus erfreulichen Verlauf genommen hat,
erneut an die zuständigen Minister[i]en herangetreten mit der
Bitte, auch im neuen Jahre der Bewegung die behördliche
Förderung angedeihen zu lassen. Im Hinblick auf die noch
weiterhin andauernden Ernährungsschwierigkeiten in den
erneut an die zuständigen Ministerien herangetreten mit der
Innern, des Kultus und der Landwirtschaft wiederum in einem
gemeinsamen Erlasse vom 31. Dezember 1917 dem Verein im
kommenden Jahre die behördliche Unterstützung zugesagt.
Dem Erlaß sind, entsprechend den vom Verein „Land-
aufenthalt für Stadtkinder“ gemachten Vorschlägen, Richt-
linien für die Durchführung, die Bedingungen für die
aufnehmenden Haushaltungsvorstände und die Eltern der
Kinder sowie Muster zu Listen beigegeben. An den
Grundzügen der vorjährigen Organisation ist festgehalten wor-
den. Danach ist die Organisation neben dem Bestehen des
Vereins als Landeszentrale wiederum provinziell gegliedert
und die Durchführung der Einzelheiten in die Hände der Kreis-
stellen der Aufnahme- und Abgabekreise gelegt. Um den im
Vorjahre vereinzelt hervorgetretenen Schwierigkeiten bei der
Unterbringung vorzubeugen, enthalten die Richtlinien unter
anderm auch Anregungen bezüglich der Art der Aufklä-
rung der ländlichen und städtischen Bevölkerung, ferner sind
verschärfte Grundsätze, insbesondere bezüglich der Auswahl der
Kinder in gesundheitlicher und sittlicher Beziehung, aufgestellt
worden. Die Verteilung der Pflegestellen wird, wie sie im Vor-
jahre gegeben war, in der Hauptsache aufrechterhalten, indessen
werden im Interesse einer gleichmäßigen und zweckentsprechen-
den Berücksichtigung aller Abgabegebiete Verschiebungen in der
Verteilung eintreten müssen. Der Unterbringung von Kindern
aus Mittel- und höheren Schulen wird in diesem Jahre be-
sondere Beachtung geschenkt. Die Richtlinien enthalten ferner
noch Vorschriften über Kolonieunterbringung, die Hin- und
Rückbeförderung der Kinder, deren Beschulung, Ernährung und
Versicherung, sowie den Briefverkehr mit der Heimat und die
Elternbesuche. In besonderen Abschnitten wird ferner der
Verkehr zwischen den Abgabe- und Aufnahmekreisen und die
Kostentragung behandelt. Die Dauer des Aufenthalts
ist auf 3 bis 4 Monate vorgesehen. Die Unter-
bringung soll als Werk der Nächstenliebe auch im neuen Jahre
möglichst unentgeltlich erfolgen, eventuell kann ein
Beitrag zu den Unkosten von etwa 50 Pf[enni]g gewährt werden.
Der Landaufenthalt soll möglichst von Mai bis August an-
dauern.
Der Verein „Landaufenthalt für Stadtkinder“, dem die
Geschäftsführung als Landeszentrale obliegt, wird im neuen
Jahre wiederum auch als Reichszentrale ausgleichend zwischen
den Bundesstaaten tätig sein. Er hat den preußischen Erlaß
den Landeszentralen der Bundesstaaten weitergereicht, und es
ist zu hoffen, daß wiederum im ganzen Reiche die Maßnahmen
zum Besten unserer Jugend und zugleich im Sinne einer
Förderung des Verständnisses von Stadt und Land ausschlagen
mögen.
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Stadtarchiv Solingen (8. Januar 2018). 8. Januar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/ct98