Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Januar 1918
Über die Verpflichtung von Schülern, in Straßenbahnen Erwachsenen den Sitzplatz einzuräumen
Schüler auf der Straßenbahn.
Kürzlich wurde ein Ministerialerlaß veröffentlicht, wonach
die Schüler verpflichtet sind, auf Eisenbahnen und Straßen-
bahnen die Sitzplätze Erwachsenen einzuräumen. Der Mini-
sterialerlaß kann aber keine Abhilfe in den schon oft be-
sprochenen Mißständen schaffen, weil die Fahrgäste keine Mög-
lichkeit haben, die Namen solcher Schüler festzustellen. Wohl
könnte das das Fahrpersonal. Als ein 12 jähriger Schüler sich
weigerte, einer Frau Platz zu machen, wurde die Schaffnerin
von Fahrgästen gebeten, den Namen des Schülers festzustellen;
diese lehnte es aber ab, weil sie keine dahingehende Anweisung
habe. Auf eine diesbezügliche Anfrage antwortete die Straßen-
bahndirektion:
„Ihre Ansicht, daß Kinder im Bedarfsfalle ihren Sitz-
platz Erwachsenen abzutreten haben, teilen wir vollkommen.
Leider nehmen jedoch viele Eltern in dieser Hinsicht einen
entgegengesetzten Standpunkt ein, so daß wir in Rücksicht auf
die aus diesem Anlaß eingelaufenen zahlreichen Beschwerden
davon abgesehen haben, dem Personal vorzuschreiben, von
Schülern, die einen Sitzplatz einnehmen, zu verlangen, daß
sie diesen im Bedarfsfalle älteren Leuten abtreten.“
Die Rücksicht der Straßenbahnverwaltung auf solche
Eltern, die die Gesetze selbstverständlicher Höflichkeit nicht be-
achten lassen wollen, und die sich mit der Ansicht der Schulen
und des Ministers in Widerspruch setzen, geht zu weit. Uebri-
gens ist es bedauerlich, daß eine solche Verfügung überhaupt
noch nötig ist. Man sollte das alles doch für selbstverständlich
halten.
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Stadtarchiv Solingen (7. Januar 2018). 7. Januar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 28. April 2025 von https://doi.org/10.58079/ct94