16. Januar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Januar 1918

Bekanntmachung zu Schießübungen auf dem Platz Wahn.

                    Bekanntmachung
Während des Kriegszustandes finden auf
dem Fußartillerie Schießplatz Wahn täglich –
unter Umständen auch Sonntags – vor- und
nachmittags Scharfschießen und sonstige Übun-
gen mit scharfer Munition statt, wozu aus Si-
cherheitsgründen die über den Platz führenden
öffentlichen Wege gesperrt werden. Die täg-
lichen Schießzeiten können nicht im Voraus an-
gegeben werden. Bei geschlossenen Sperrbäu-
men, hochgezogenen schwarzen Schießflaggen
oder Körben sowie der Kugel auf allseitig sicht-
baren Wasserturm ist ein Betreten des Platzes
mit Lebensgefahr verbunden und verboten.

 

 

 

 

   Ebenso ist ein Berühren blindgegangener
Geschosse mit und ohne Zünder, von Spreng-
stücken mit Resten von Sprengstoffen, Zün-
dern mit Zündladung oder Zündladungskör-
pern, geladene Mundlochbüchsen, lose oder im
Geschoßkopf sitzend usw., kurz aller Munitions-
gegenstände überhaupt, mit Lebensgefahr ver-
bunden. Diese Gegenstände dürfen unter
keinen Umständen berührt werden, auch dann
nicht, wenn der Finder von der Ungefährlich-
keit derselben überzeugt ist.

   Ein Unschädlichmachen dieser Munitionsge-
genstände erfolgt lediglich durch die von dem
Funde in Kenntnis zusetzende Schießplatz-Kom-
mandantur.
Siegburg, den 10. Januar 1918.
Der Landrat.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (16. Januar 2018). 16. Januar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/ct8l


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