Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Januar 1918
Bekanntmachung für Fliegerbombenfunde.
Bekanntmachung.
Die Bewohner der umliegenden Ortschaften
werden ersucht bei Abwurf von Fliegerbomben
durch feindliche Flieger, soweit Gelände außer-
halb des Fußartillerie Schießplatzes Wahn in
Betracht kommt, die Sprengstücke und Zünder-
teile zu sammeln und baldigst unter Angabe
des Fundortes und der Zeit des Fundes der
Kommandantur des Fußartillerie-Schießplatzes
Wahn abzuliefern.
Blindgegangene Fliegerbomben sind wegen
der damit verbundenen Lebensgefahr nicht zu
berühren, sondern am Fundort zu belassen.
Von dem Funde ist umgehend die genannte
Kommandantur in Kenntnis zu setzen, welche
das Weitere veranlassen wird.
Siegburg, den 10. Januar 1918.
Der Landrat.
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Stadtarchiv Troisdorf (16. Januar 2018). 16. Januar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ct8k