Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Januar 1918
Die Jugend gibt zu Beschwerden Anlass.
– Das ungebührliche Benehmen der Jugend-
licher auf der Eisenbahn hat zu Klagen Anlaß
gegeben. Die Aufsichtsbeamten der Eisenbahn
sind angewiesen worden, die Feststellung des
Namens und der Schule von Schülern und
Schülerinnen, deren Betragen zu Klagen An-
laß gab, anzuordnen. Jugendlichen, die nicht
mehr schulpflichtig sind, wird das ungebührliche
Betragen von den Aufsichtsbeamten zunächst
untersagt. Leisten sie dieser Aufforderung nicht
Folge, so soll Anzeige wegen Übertretung der
Bahnpolizeiverordnung erstattet werden.
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Stadtarchiv Troisdorf (9. Januar 2018). 9. Januar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ct87