25. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Januar 1918

Ein Einblick in den Kriegszigarettenmarkt

                        Die Kriegszigarette.
   Am 1. Februar d[iesen] J[ahre]s tritt eine Verordnung in Kraft, nach dem
das Format der Zigaretten weiterhin verkleinert werden muß:
Für die Herstellung von 1000 Zigaretten dürfen vom 1. Februar ab
nur 850 Gramm Tabak verwandt werde, so daß also die Zigarette
in Zukunft nur noch 0,85 Gramm wiegen darf.


   Bis jetzt war die Herstellung von Zigaretten an sich noch nicht
eingeschränkt. Die Zigarettenknappheit hat ihren Grund darin, daß
der Heeresbedarf ganz gewaltig ist. Bei der Zigarettenfabrikation
gehen 85 Prozent der monatlichen Herstellungs-
masse an die Heeresverwaltung. Erst vom 25. jedes
Monats ab dürfen Zigarettenfabriken den Bedarf der Zivilbevölke-
rung herstellen. Am 25. jedes Monats erscheinen natürlich schon die
kleinen Händler und kaufen das, was von der Heeresverwaltung
nicht abgenommen wurde, zu jedem Preise. In der Zigarettenbranche
ist es so, daß das Kontingent schon durch die riesigen Bestellungen der
Heeresverwaltung fast erschöpft wird.
   Die Höchstpreise für Zigaretten, den Kriegsaufschlag, eingerechnet,
sind folgende: Hundert 1-Pf[enni]g-Zigaretten kosten heute 1,80 Mark,
hundert 2-Pf[enni]g-Zigaretten kosten 3 Mark, hundert 3-Pf[enni]g-Zigaretten 4,80
Mark, der Preis für die 5-Pf[enni]g Zigarette ist 6,20 Mark, die 7-Pf[ennig]-
Zigarette kostet 8,80 Mark und für die 8-Pf[enni]g-Zigarette gibt es keine
Preisgrenze. Unabhängig hiervon sind nun aber die Tabakpreise
außerordentlich gestiegen. Es ist beinahe schon Ehrensache für jede
Ware, daß über sie eine Kriegsgesellschaft regiert. Für Zigaretten-
tabak gibt es eine Kriegsgesellschaft, die Zigarettentabakseinkaufs-
gesellschaft, auch Zita Genannt, die in Dresden ihren Sitz hat.
Diese Gesellschaft macht eifersüchtig darüber, daß sie nur allein den
Tabak, der heute noch aus Bulgarien und aus der Türkei nach
Deutschland kommt, einführt. Sie allein hat das Monopol, ein-
zukaufen, sie hat das Recht der Beschlagnahme usw. Zurzeit liegen
in Bulgarien 25 Millionen Kilogramm neubulgarischer Tabak, die
deutsche Firmen gekauft haben, die also nur abtransportiert zu
werden brauchen. Die Firmen, denen dieser Tabak gehört, haben
nicht das Recht diesen Tabak einzuführen. Dieses Recht hat allein –
die Kriegsgesellschaft.
   Natürlich bemächtigt sich auch der Schleichhandel der
Zigaretten und des Tabaks. In Oesterreich bekommt man eine
deutsche 2-Pf[enni]g-Zigarette „hintenherum“ für 30 Heller. In Deutsch-
land ist das nicht möglich, aber da wird es anders gemacht. Manche
Zigarettenfirmen, deren Namen man nie gehört hat, schleudern Ziga-
Retten auf den Markt, wohlweislich mit der Steuerbanderole F (über
70 Pf[enni]g). Es gibt für diese Zigaretten keine Preisgrenze, und das
Resultat ist, daß eine Zigarette, die vielleicht nur 2 Pf[enni]g wert hat,
15, 20 Pf[enni]g und noch mehr kostet. Es geht eben in der Zigaretten-
branche wie überall.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (25. Januar 2018). 25. Januar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/ct5r


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