25. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Januar 1918

Die Stromeinschränkungen in Solingen in den nächsten Monaten

        Bekanntmachung
Im Anschluß an die früheren Bekanntmachungen
teilen wir hierdurch mit, daß für den Monat
Januar die Stromeinschränkung auf 30% und für
Februar auf 20% herabgesetzt wird.
Die Benutzungszeit wird für einschichtige Betriebe
von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags,
nach dem 15. Februar 1918 von 7½ Uhr vor-
mittags bis 5½ Uhr nachmittags festgesetzt.
Großabnehmer mit einem Verbrauch von über
2000 Kilowattstunden monatlich erhalten wiederum
eine besondere Benachrichtigung.
Alle Übrigen früher erlassenen Bestimmungen be-
halten vorläufig ihre Gültigkeit.
   Solingen, den 25. Januar 1918.
                        Städtische
Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke
                        Solingen


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