24. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Januar 1918

Deutlich härtere Strafen für illegalen Strombezug in Solingen beschlossen

   Solingen. Zusatz zu den Strombezugsbedin-
gungen. In der vorgestrigen geheimen Sitzung des Stadt-
verordnetenkollegiums wurde folgender Zusatz zu den städtischen
Strombezugsbedingungen beschlossen: Wer Strom unter Um-
gehung des Elektrizitätsmessers entnimmt oder versucht, durch
Machenschaften an den Elektrizitätsmessern eine unrichtige An-
zeige herbeizuführen, verwirkt nicht allein das Recht auf Strom-
bezug, sondern verfällt in eine Konventionalstrafe in Höhe des
zehnfachen Betrags der widerrechtlich entzogenen Strommenge.
Außerdem wird Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen
Stromdiebstahls und Betrugs erstattet.


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