Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Januar 1918
Weitere Einschränkungen beim Stromverbrauch für Solingen angekündigt
Bekanntmachung
an die
Elektrizitätsverbraucher
Anschliessend an die früheren Bekanntmachungen an
dieser Stelle bitten wir, von nachstehender Anordnung
Kenntnis zu nehmen:
Vom 25 Januar 1918 ab wird der Strombezug vor-
läufig auf 80 % der durchschnittlichen Tagesentnahme
im gleichen Zeitraum des Jahres 1916 erhöht. Be-
nutzungszeit für einschichtige Betriebe wird von 8 Uhr
vorm[ittags] bis 5 Uhr nachm[ittags], nach dem 15 Februar 1918 von
7:30 Uhr bis 5:30 Uhr nachmittags festgesetzt.
Großabnehmer mit einem Verbrauch von über 2000
Kilowattstunden monatlich, denen eine besondere Mitteilung
zugegangen ist, dürfen ab 25. Januar 1918 ihren Verbrauch
auf die durchschnittliche Tagesentnahme der für Dez[ember] 1917
zuerkannten Menge steigern. Für die Februarbelieferung
geht diesen, wie auch den besonders kriegswichtigen Be-
trieben weitere Mitteilung zu.
Die übrigen früher verfügten Bestimmungen behalten
vorläufig ihre Gültigkeit.
Bei verminderter Kohlenzustellen etc[etera] bleiben weiter-
gehende Einschränkungen vorbehalten.
Bergisches Rheinisch-Westfälisches
Elektrizitätswerk m.b.H. Elektrizitätswerk
Der Vertrauensmann