Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. Dezember 1917
Regelungen zum Briefverkehr.
– Der Briefverkehr zu Neujahr. Beim
Herannahen des Jahreswechsels wird halbamt-
lich darauf aufmerksam gemacht, daß es sich
dringend empfiehlt, die Freimarken für Neu-
jahrsbriefe nicht am 31. Dezember, sondern
schon früher zu kaufen, damit sich der Schal-
terverkehr an dem genannten Tag ordnungs-
mäßig abwickeln kann. Auch ist es bei den
gegenwärtigen schwierigen Verkehrsverhältnis-
sen von Wichtigkeit, daß die Neujahrsbriefe
frühzeitig ausgeliefert werden, und daß nicht
nur auf den Briefen nach Großstädten, sondern
auch auf Briefen nach Mittelstädten die Woh-
nung des Empfängers angegeben wird. Für
Berlin ist außerdem die Ausgabe des Postbe-
zirks (O., R., G., W. usw.) und des Bestell-
postamts dringend erwünscht.
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Stadtarchiv Troisdorf (28. Dezember 2017). 28. Dezember 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/ct59