28. Dezember 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. Dezember 1917

Regelungen zum Briefverkehr.

    –  Der Briefverkehr zu Neujahr. Beim
Herannahen des Jahreswechsels wird halbamt-
lich darauf aufmerksam gemacht, daß es sich
dringend empfiehlt, die Freimarken für Neu-
jahrsbriefe nicht am 31. Dezember, sondern
schon früher zu kaufen, damit sich der Schal-
terverkehr an dem genannten Tag ordnungs-
mäßig abwickeln kann. Auch ist es bei den
gegenwärtigen schwierigen Verkehrsverhältnis-
sen von Wichtigkeit, daß die Neujahrsbriefe
frühzeitig ausgeliefert werden, und daß nicht
nur auf den Briefen nach Großstädten, sondern
auch auf Briefen nach Mittelstädten die Woh-
nung des Empfängers angegeben wird. Für
Berlin ist außerdem die Ausgabe des Postbe-
zirks (O., R., G., W. usw.) und des Bestell-
postamts dringend erwünscht.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.