Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. Dezember 1917
Für die Beurlaubung in der Weihnachtszeit gelten Lockerungen.
– Milderung des Urlaubsverbots über
Weihnachten. Für alle Familien, die ihren
Ernährer im Besatzungsheer haben, bedeutetet
eine neue Verfügung des Kriegsministeriums
eine hübsche Weihnachtsüberraschung. Danach
wird die im Oktober ergangene Urlaubsein-
schränkung, die bis zum Frühjahr 1918 wirk-
sam sein sollte, für das Weihnachtsfest be-
trächtlich gemildert. Nach einer Verfügung des
Kriegsministeriums wird das Urlaubsverbot
für das Besatzungsheer insoweit gemildert, als
es gestattet wird, verheiratete Angehörige
des Besatzungsheeres für die Weihnachtszeit
in begrenztem Maße zu beurlauben, wenn der
Urlaubsort nicht über 300 Kilometer von der
Garnison entfernt liegt. In erster Linie wer-
den solche Personen berücksichtigt, die in den
letzten Jahren das Weihnachtsfest nicht bei
ihren Angehörigen verleben konnten.
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Stadtarchiv Troisdorf (21. Dezember 2017). 21. Dezember 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/ct4n