Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Dezember 1917
Die Preisfrage bei Weihnachtsbäumen bleibt ungeklärt.
– Was sollen die Weihnachtsbäume? Die hes-
sischen Oberförstereien haben, um Preistreibereien
zu vermeiden, sogenannte Richtpreise für Weih-
nachtsbäume festgesetzt. Es werden abgegeben
Bäumchen bis einen Meter Höhe mit 30 Pf., von
1 – 3 Meter mit 60 Pf. und mehr als 3 Meter
Höhe mit 1,60 Mark das Stück. Wieviel werden
die Bäumchen aber in der Stadt kosten?
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Stadtarchiv Troisdorf (16. Dezember 2017). 16. Dezember 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ct4j