23. November 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 23. November 1917

Ein hiesiger Arbeiter wird wegen der versuchten Einfuhr von Lebensmitteln vorerst verurteilt – und wenig später wieder freigesprochen.

Hilden, 23. Nov. Vor einiger Zeit war ein hiesi-
ger Arbeiter an die holländische Grenze gefahren und
hatte in der Nähe von Bocholt Waren eingekauft. Mit
den Lebensmitteln kam er bis nach Düsseldorf, wo sie
ihm von einem Zugrevisor abgenommen wurden. Wegen
verbotener Einfuhr, d.h. Nichtanmeldung von ratio-
nierten Waren, erhielt der Mann außerdem eine Anklage.
Vom Schöffengerichht in Gerresheim wurde er aber frei-
gesprochen, weil angenommen wurde, es habe sich nicht
um anmeldepflichtige Auslandswaren gehandelt. Gegen
dieses Urteil legte der Staatsanwalt Berufung ein und
beantragte vor der Strafkammer in Düsseldorf im Sinne
der Anklage auf eine Geldstrafe von 30 Mark zu er-
kennen. Die Strafkammer schloß sich den Gründen des
schöffengerichtlichen Urteils an und bestätigte die Frei-
sprechung.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Hilden (23. November 2017). 23. November 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ct4e


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