Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. Dezember 1917
Milderung des Urlaubsverbotes über Weihnachten für das Besatzungsheer
– (Milderung des Urlaubsverbotes über Weih-
nachten.) Für alle Familien, die ihren Ernährer im
Besatzungsheer haben, bedeutet eine neue Verfügung
des Kriegsministeriums eine hübsche Weihnachtsüber-
raschung. Danach wird die im Oktober ergangene
Urlaubseinschränkung, die bis zum Frühjahr 1918
wirksam sein sollte, für das Weihnachtsfest beträchtlich
gemildert. Nach einer Verfügung des Kriegsministeriums
wird das Urlaubsverbot für das Besatzungsheer in-
soweit gemildert, als es gestattet wird, verheiratete
Angehörige des Besatzungsheeres für die Weihnachts-
zeit in begrenztem Maße zu beurlauben, wenn der
Urlaubsort nicht über 300 Kilometer von der Garnison
entfernt liegt. In erster Linie werden solche Personen
berücksichtigt, die in den letzten Jahren das Weihnachts-
fest nicht bei ihren Angehörigen verleben konnten.
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Kreisarchiv Euskirchen (22. Dezember 2017). 22. Dezember 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ct46