15. Dezember 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 15. Dezember 1917

Bekanntmachung über das Verhalten bei Fliegerangriffen

Bekanntmachung
über das Verhalten bei Fliegerangriffen.

Bei Fliegerangriffen suche jeder Schutz im nächsten
Hause und halte sich von Türen und Fenstern fern.
Fehlt Häuserschutz, so ist Niederwerfen in Gräben
und Vertiefungen geboten. Neugier ist verderblich.
Sehr viele, ja fast die meisten Todesfälle und Ver-
letzungen durch Fliegerangriffe unter der Zivilbevölke-
rung sind allein auf die Neugier der Betroffenen
zurückzuführen. Es kann nicht dringend genug em-
pfohlen werden, sich streng an die vorstehenden Ver-
haltungsmaßregeln zu halten. Der Neugierige kommt
bei einem Fliegerangriff durchaus nicht auf seine
Rechnung und hat höchstens Tod oder Verletzung zu
gewärtigen.
Schleiden, den 7. Dezember 1917.
Der Königliche Landrat.
Graf von Spee.


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