14. Dezember 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Dezember 1917

Militärbrieftauben sind zu schützen.

    –  Schutz der Brieftauben. Die Militär-
brieftauben haben in diesem Kriege bereits
Ausgezeichnetes geleistet und sich hervorra-
gend bewährt. Die Zucht der Brieftauben ist
daher von großer Wichtigkeit: sie sind durch
Reichsgesetz vom 28. Mai 1894 besonders ge-
schützt. Durch Kaiserliche Verordnung vom 23.
September 1914 ist das Töten und Einfangen
von Tauben jeder Art verboten. Wer Tauben
bewußt oder unbewußt abschießt, macht sich
strafbar. Zugeflogene oder aufgefundene Brief-
tauben sind sofort der nächsten Polizei- oder
Militärbehörden abzuliefern.


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