Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. Dezember 1917
Volkszählung am 5. Dezember 1917
Bekanntmachung.
Am 5. Dezember 1917 findet nach der Bundes-
ratsverordnung vom 18. Oktober 1917 (R[heichs]-G[esetz]-Bl[att]
S[eite] 906) im Deutschen Reiche eine Volkszählung statt,
deren Ausführung in Preußen dem Königlichen
Statistischen Landesamt in Berlin übertragen worden ist.
Ich weise auf die Wichtigkeit der Zählung für die
Staats- und Gemeindeverwaltung sowie auf die Not-
wendigkeit der Mitwirklung der Ortseinwohner durch
Austeilung, Ausfüllung und Wiedereinsammlung der
Zählpapiere, auch auf die im § 11 der Bundesrats-
verordnung enthaltenen Strafbestimmungen für den
Fall verweigerter oder wissentlich wahrheitswidriger
Angaben hin. Ich erwarte mit Zuversicht, daß die
Zähler auch diesmal das von ihnen übernommene
Ehrenamt mit Umsicht und Eifer wahrnehmen werden,
und daß die Bevölkerung bereitwillig zum Gelingen
des Zählgeschaftes beitragen wird.
Schleiden, den 27. November 1917.
Der Königliche Landrat,
Graf v[on] Spee
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (1. Dezember 2017). 1. Dezember 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ct2i