Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Januar 1918
Ein Leser aus dem Walder Außenbezirk Mangenberg beschwert sich über das bürokratische Verhalten der Stadtverwaltung Wald.
Wald-Mangenberg. Man schreibt uns: Ein Zeichen
unserer Zeit sind die vielfach unnötigen Laufereien, mit denen
sich bezugsberechtigte Leute abfinden müssen, um einen Teil der
ihnen zustehenden Waren oder Lebensmittel zu erhalten. Nur
zwei Fälle möchte ich vortragen, die durchaus nicht vereinzelt
dastehen. Eine hochschwangere Frau aus dem Mangenberger
Bezirk begibt sich mit einer Bescheinigung einer Walder Heb-
amme nach dem Walder Rathause, um sich die ihr zustehenden
Zusatzkarten für hoffende Frauen zu holen. Auf dem Rathause
wird nun der Frau eröffnet, die Bescheinigung einer Hebamme
sei überhaupt nicht maßgebend, eine ärztliche Untersuchung und
Bescheinigung gäbe nur allein ein Anrecht auf Bezug der
Karten, ohne ärztliches Zeugnis würden überhaupt keine Kar-
ten für hoffende Frauen ausgegeben. Die Frau begreift nun
nicht, warum eine ärztliche Untersuchung sachverständiger sein
soll, als eine solche von einer Hebamme. Sie geht eine Tür
weiter und erhält dieselbe Antwort. Um nun den weiten Weg
von Mangenberg nach Wald nicht unnütz gemacht zu haben,
begibt sie sich zu Dr. Quinten, opfert 3 Mark, bekommt ein
Zeugnis, geht zum Rathause und bekommt jetzt eine Milch-
und Brotkarte. Die anderen Karten, so wurde ihr gesagt, be-
komme sie erst am 8. Februar. Warum mußte dann aber die
Frau erst zum Arzt? Ich meine, das Zeugnis einer alten und
erfahrenen Hebamme müsse genügen. Noch andere hoffende
Frauen mußten die gleiche Erfahrung machen. Sei es nun,
daß ihr weibliches Schamgefühl es ihnen verbot, zum Arzt zu
gehen, sei es, daß sie zu arm waren, um bei den ohnehin schon
so teuren Zeiten dafür 3 Mark ausgeben zu können, entgegen
kommen dürfte man ihnen immerhin. Will man
aber eine ärztliche Untersuchung, so muß eine
solche Untersuchung völlig kostenlos geschehen. Ist die Stadt
nicht imstande, dies zu gewähren, so muß die kostenlose Be-
scheinigung einer Hebamme genügen. Hier liegt ein Unrecht
vor, das dringende Beseitigung erfordert. – Ein anderer Fall
betrifft das Erlangen von 1¼ Pfund Brot wöchentlich. Ein
Schwerarbeiter aus dem Mangenberger Bezirk läßt sich, um
den weiten Weg nach dem Walder Rathause wenigstens einmal
ersparen zu können, auf der eben abgelaufenen Zusatzkarte
durch Stempel mit Datum und Unterschrift der Firma be-
scheinigen, daß er noch als Schwerarbeiter für die betreffende
Firma arbeitet. Dann geht er nach Wald. Es ist 4 Uhr nach-
mittags, als er dort ankommt. Die Türe zu Zimmer 12 hat
eben ein Fräulein abgeschlossen und den Schlüssel noch in den
Händen, als der neunundfünzigjährige Mann sein An-
liegen vortrug. „Ich kann Ihnen nicht helfen,
um 4 Uhr ist Schluß, die Herren sind nicht mehr da,
es geht nicht!“ Das war die Antwort. Am andern Tage geht
der alte Mann wiederum nach dem Rathause in Wald, um dort
zu erfahren, daß eine solche Bescheinigung, wie die mitge-
brachte, nicht gültig sei. Er läßt sich das vorschriftsmäßige
Formular aushändigen und eilt nach Solingen zu seinem
Arbeitgeber, läßt dasselbe ausfüllen, um am anderen Tage
wiederum nach Wald zu gehen, und um nun endlich seine ihm
zukommende Brotkarte zu erhalten. Muß das wirklich so sein
und zwar zu einer Zeit, wo jede Arbeitskraft dem Vaterlande
nutzbar gemacht werden soll? Wer entschädigt dem Manne den
Ausfall an verlorener Arbeitszeit? Man sollte meinen, der
Krieg lege jedem genug Opfer und Entbehrungen auf, es wäre
da gewiß nicht zu viel verlangt, etwas weniger bureaukratisch
bei der Auslegung der Bestimmungen zu sein, um dafür etwas
mehr Rücksicht in solchen Fällen zu üben. Die Beamten sind
letzten Endes doch nicht die Herren, sondern die Diener der
Gemeinde. – Soweit die Zuschrift, die noch ausdrücklich fest-
stellt, daß es sich hier absolut nicht um Einzelerscheinungen
handelt. Auch uns sind die sehr oft unnötigen Laufereien, die
besonders die Bewohner der Außenbezirke schwer schädigen,
bekannt. Wenn wir hin und wieder die Beschwerdeführer zu
Worte kommen lassen, so deshalb, weil wir durch die Veröffent-
lichung eine Besserung auf diesem Gebiete erhoffen.
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Stadtarchiv Solingen (23. Januar 2018). 23. Januar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ct13