Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Januar 1918
Das Opladener Kartell der freien Gewerkschaften beschäftigte sich mit der Lebensmittelversorgung in den Gemeinden des unteren Kreises Solingen und kritisierte dabei massiv die Landratsverwaltung. Weiteres Thema war die Einschränkung des Bezugs von Arbeiter-Wochenkarten durch die Kleinbahnen.
Opladen. Das Gewerkschaftskartell Opladen der
freien Gewerkschaften beschäftigte sich in seiner Sitzung am Samstag
mit den Fragen der Lebensmittelversorgung im untern
Kreise Solingen. Die Versorgung in fast allen Gemeinden des Krei-
ses wurde als ungenügend bezeichnet, zumal Lebensmittel, wie
Graupen, Gries usw. fast gar nicht an die Bevölkerung gelangen.
Auch die schon mehrfach behandelte Frage der Fettversorgung in der
Gemeinde Schlebusch ist bis heute trotz den Zusicherungen des Herrn
Landrats vom Oktober und November v[origen] J[ahres] noch nicht geregelt.
Nach
wie vor erhält die Bevölkerung ihre geringere Fettration. Unter der
Tatsache, daß die Gemeindeverwaltung Schlebusch nicht in der Lage
ist, die Milch innerhalb der Gemeinde zu erfassen, kann die Bevölke-
rung nicht leiden. Was anderwärts möglich ist, müßte auch den
Behörden hier möglich sein, um diejenigen zu fassen, die die Milch
unterschlagen. Auch befaßte sich das Kartell mit der leidlichen
Gasversorgung, die unbedingt einer anderweitigen Regelung
bedarf. Es wurde eine Kommission gebildet, welche die notwendigen
Schritte unternehmen soll, um eine Besserung der Verhältnisse bald-
möglichst zu erreichen. – Durch das Vorgehen der Direktionen der
Kleinbahnen ist jetzt fast überall den Arbeitern nicht mehr möglich,
Arbeiter-Wochenkarten zu erhalten. Man hat stellenweise
den Bezug davon abhängig gemacht, daß der betreffende Arbeiter
nicht mehr wie 2100 Mark im Jahre verdienen darf. Daß dadurch
fast alle Arbeiter diese Karten nicht mehr erhalten können, versteht
sich von selber, da die Löhne durch die teuren Lebensbedingungen
höher sind als in Friedenszeiten. Durch diese Erhöhung der Löhne
ist aber keine Besserstellung der Arbeiter zu verzeichnen, das Gegen-
teil ist der Fall. „Die Arbeiter, welche das Hilfsdienstgesetz an ihren
Betrieb fesselt, ohne Rücksicht auf den Wohnort, sind auf möglichst
billige Fahrgelegenheit zur Arbeitsstelle angewiesen. Das Kartell be-
schloß, auch hier eine diesbezügliche Eingabe an die Regierung und
die Direktionen der Kleinbahnen zu richten, um hierin eine andere
Regelung zu erzielen.
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Stadtarchiv Solingen (22. Januar 2018). 22. Januar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ct0z