Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Januar 1918
Diebstahl von Heeresgut
Gegen die Beraubung von Sendungen
für das Feldheer.
Die für das Feldheer bestimmten Güter, Lebensmittel,
Zigarren usw. werden auf dem langen Wege vom Erzeuger bis
zur Front stark beraubt. Wer solche Diebe entlarven hilft,
leistet unsern Brüdern im Schützengraben einen großen Dienst,
vergrößert die Schlagkraft des Heeres und verkürzt so den
Krieg. Wer aber von diesen Dieben gestohlenes Gut kauft –
und das „unter der Hand Gekaufte“ ist meistens gestohlenes
Heeresgut – , macht sich der Hehlerei schuldig. Anzeigen mit
Angabe des Namens und der Wohnung solcher Diebe wie auch
ihrer Abnehmer sind schriftlich oder mündlich zu richten an die
heerespolizeiliche Nachschub-Ueberwachungsstelle zu Düsseldorf,
Steinstraße 74. Werden größere Mengen gestohlenen Heeres-
gutes wiedergewonnen, so hat der Anzeiger Anspruch auf ent-
sprechende Belohnung.
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Stadtarchiv Solingen (21. Januar 2018). 21. Januar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ct0s