Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. November 1917
Es gelten ab sofort neue Bekleidungsvorschriften.
– Neue Bekleidungsvorschriften für das
Heer. Für die weitere Dauer des Krieges wer-
den die Hosen aus feldgrauem (graugrünem)
Tuch gefertigt, da graues Hosentuch während
des Krieges nicht mehr hergestellt wird. Die
Uniform-Schneider dürfen das graue Tuch auf-
arbeiten.