Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Januar 1918
Während ältere Landsturmsoldaten von der Front abgezogen werden, gilt diese Bestimmung für Armierungstruppen nicht
Zurücknahme von der Front.
Eine Verfügung des Kriegsministeriums bestimmt, daß
Mannschaften, die das 45. Lebensjahr überschritten haben und
mindestens 6 Monate bei der kämpfenden Truppe an der Front
gewesen sind, hinter die Front zurückgezogen werden können.
Diese Bestimmung hat zu mancherlei Mißverständnissen ge-
führt. Insbesondere waren die Armierungstruppen
der Meinung, daß auch für sie die Zurückführung in Frage
komme. Auf eine Anfrage, die dieserhalb an das Kriegsmini-
sterium gerichtet wurde, ist mitgeteilt worden:
„Der Dienst bei den Armierungsbataillonen kann nicht
als Dienst in vorderster Linie im Sinne der Verfügung über
die Ablösung der alten Landturmleute aus dem Frontdienst
angesehen werden. Wenn auch bei den heutigen Kämpfen, in
denen das Gelände bis weit hinter die Front beschossen wird,
nicht vermieden werden kann, daß auch Armierungstruppen
gelegentlich ins Feuer kommen, so ist doch die Gefährdung der
Armierungssoldaten keineswegs eine so große wie bei den am
Kampfe teilnehmenden Truppen. Es geschieht auch alles, um
die Gefährdung der Armierungstruppen auf ein Mindestmaß
zu beschränken, indem an gefährdeten Stellen sowohl die Arbeit
wie auch die An- und Rückmärsche nach Möglichkeit in die
Dunkelheit verlegt und die Quartiere möglichst dem Feuer ent-
zogen werden.“
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Stadtarchiv Solingen (4. Januar 2018). 4. Januar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cszb