Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Januar 1918
Eine Gewerkschaftsversammlung in Solingen zur Frage der Lohnentschädigung bei Arbeitsausfall wegen Strommangels
Beschränkte Arbeitszeit infolge
Strommangels.
Wer entschädigt die Arbeiter für den Lohnausfall?
Mit diesen beiden Fragen, die für die Arbeiterschaft des hiesigen
Bezirks sehr brennend geworden sind, beschäftigte sich eine außer-
ordentlich stark besuchte Gewerkschaftsversammlung, die
am Montagmorgen im Saale des „Monopols“ tagte.
Die Stromabgabe ist jetzt noch erheblich geringer geworden, als
durch die Herabsetzung auf 80 Prozent durch die Behörde vorgesehen
war, sie ist außerdem sehr unregelmäßig, so daß die Verbraucher nie
wissen, woran sie sind. Schon im verflossenen Frühjahr haben Ver-
treter der Gewerkschaften versucht, geregelte Verhältnisse in dieser
Frage zu schaffen. Leider waren diese Bemühungen ohne Erfolg, so
daß wir jetzt vor ganz unhaltbaren Zuständen stehen, deren Beseiti-
gung sowohl im Interesse d[e]r Unternehmer als auch der Arbeiter liegt.
Ebenso haben die betroffenen Gemeinden das allergrößte Interesse an
einer schleunigen Beseitigung der Mißstände.
Nach eingehender Beratung von Arbeitgebern und Vertretern
der Gewerkschaften mit dem Oberbürgermeister von Solingen wurde
eine Kommission nach Berlin entsandt, um mit dem Kriegsamt und
dem Reichskohlenkommissar zu verhandeln. Die Kommission regte
beim Reichskohlenkommissar an, dem Elektrizitätswerk in Reisholz
mindestens soviel Kohlen zuzuweisen, daß es stets für drei Tage
Brennmaterial in Reserve habe. Heute sind die Verhältnisse so, daß
das Werk, das täglich 60 Doppelwaggons Kohlen braucht, nur
16 erhält. Nur bei regelmäßiger, wenn auch beschränkter Strom-
lieferung ist eine geregelte Arbeitszeit in unserer Industrie möglich.
Wenn die Bahnzufuhr stocke, so solle man die Kohlen auf dem Wasser-
wege nach dort schaffen. Es müsse ein Arbeitsplan geschaffen werden,
nach dem strikte verfahren werden müsse. Das Kriegsamt in Berlin
ordnete telegraphisch an, daß das Kriegsamt in Münster sofort mit
den maßgebenden Stellen verhandeln solle. Die Kohlenzufuhr auf
dem Wasserwege sei zurzeit schwierig, weil ganz Süddeutschland auf
diese Art versorgt werden müsse. Die Kommission wies noch darauf
hin, daß das Elektrizitätswerk täglich 60 Doppelwaggons Kohlen
braucht, aber nur 16 erhält.
In der Versammlung erklärte zunächst Geschäftsführer Rapp
vom Metallarbeiterverband, daß schon im Frühjahr 1917 von den
Gewerkschaftsleitungen auf die kommende Kohlennot hingewiesen
worden sei und Maßregeln vorgeschlagen worden sind, die ihre Folgen
nicht so fühlbar machen sollten. Sie haben eine generelle Regelung
der Stromabgabe und damit verbunden eine allgemeine Regelung
der Arbeitszeit vorgeschlagen. Auf Anregung Rapps und Scheide-
manns hin hat die Heeresleitung dem Werke in Reisholz die nötigen
Schlosser und auch das fehlende Material zur Verfügung gestellt. Der
Reichskohlenkommissar erklärte aber am 7. Juli, daß die Kohlenver-
sorgung des Werkes hinreichend sei, denn es habe für 15 Tage Vor-
rat. Der Syndikus des Arbeitgeberverbandes, Herr Dr. Hornung,
lehnte zuerst jede Mitarbeit in der Frage der Regelung der Strom-
abgabe und der Regelung der Arbeitszeit ab und wollte mit dem
Berliner Kriegsamt selbst verhandeln. Einen Antrag, eine Aus-
sprache zu veranlassen, hat Dr. Hornung aber nicht nach Berlin ge-
richtet. So ist die Sache denn verschleppt worden
und wir stehen heute vor der Tatsache, daß etwa
35 000 Arbeiter mindestens bis Mitte Januar die meisten Tage in
der Woche feiern müssen. Wer bezahlt den Arbeitern
die Ausfalltage? In unserer Nachbarstadt Remscheid ist die
Frage in etwa geregelt worden: Die Arbeitgeber der Feilenindustrie
zahlen jedem männlichen Arbeiter für den Ausfalltag 6 Mark und
jeder Arbeiterin 4 Mark. Die Bergische Stahlindustrie vergütet
Sätze von 6 bis 10 Mark. Nach der Auskunft der Rechtsauskunfts-
stelle des Kriegsamts in Berlin ist der Arbeitgeber verpflichtet, den
Arbeiter für die Ausfalltage zu entschädigen, wenn er weiter auf seine
Arbeitskraft reflektiert. Die „Arbeitgeber-Zeitung“ hat sich ebenfalls
eine Rechtsauskunft verschafft, die folgendes festgelegt hat:
„Der Unternehmer ist zu der Bezahlung des vereinbarten
Lohnes auch dann verpflichtet, wenn er den Arbeiter infolge eines
von ihm nicht verschuldeten Umstandes nicht beschäftigen kann.
Nur dann wird der Unternehmer den Anspruch auf Bezahlung ab-
lehnen können, wenn die Fortsetzung des Betriebes durch einen
Umstand unmöglich gemacht wird, den der Unternehmer nicht zu
vertreten hat. (Beispiel: Brandunglück, Explosion usw.) Wenn
sich der Betrieb infolge vollständigen Materialmangels nicht fort-
setzen läßt, so kann allerdings nicht ohne weiteres von einer unver-
schuldeten Unmöglichkeit die Rede sein, es ist vielmehr zu prüfen,
ob nicht der Unternehmer, sei es auch mit sehr erheblichen Mehr-
kosten, von anderer Seite die nötigen Materialien beschaffen kann.“
Also auch nach diesem Gutachten, so führte Rapp weiter aus,
wären die Unternehmer an die Zahlungspflicht gebunden, denn sie
haben es im Laufe des vorigen Sommers zweifellos versäumt, die
nötigen Maßregeln zu ergreifen, um den jetzt eingetretenen Zustand
zu mildern. Die Frage der Regelung der Entschädigung für die
Ausfalltage ist für die Arbeiterschaft jetzt so brennend geworden, daß
sie sofort gelöst werden muß und zwar zunächst möglichst mit
rückwirkender Kraft. Ein Arbeiterhaushalt kann in dieser Zeit der
allgemeinen Teuerung unmöglich den großen Lohnausfall ertragen,
der mit dem Feiern verbunden ist. Einige Werke im hiesigen In-
dustriegebiet haben das bereits eingesehen und zahlen ihren Arbeitern
eine Entschädigung, so daß Kronprinzwerk in Ohligs, Rauh zu Foche,
Darmann in Wald, Stahlwerk in Ohligs und die Firma Engels am
Bergerbrühl. Die Fabrikanten sind sehr gut in der Lage, die Ent-
schädigung zu zahlen, die hohen Kriegsgewinne beweisen das. Einer
muß zahlen: der Arbeitgeber, die Gemeinde
oder das Reich.
Eine lebhafte Aussprache setzte nach den Ausführungen
Rapps ein, die bewies, daß die Arbeiterschaft die Sache mit dem
größten Interesse behandelt. Ein Redner besprach die Verhältnisse
in der Heimindustrie und schlug vor, die Heimarbeiter sollten ent-
sprechende Zuschläge auf ihre Preisverzeichnisse fordern. Die Kon-
trolle der Arbeitszeit muß streng gehandhabt werden. Auch für die
Hausindustrie muß eine einheitliche Arbeitszeit festgelegt werden –
Ein anderer Redner schlug eine durchgehende Arbeitszeit von
morgens 8 Uhr bis nachmittags 4 Uhr vor. – Darauf wurde er-
widert, daß auch die Frage der Wechselschichten gelöst werden müsse,
weil sonst eine große Anzahl von Arbeitern beschäftigungslos würden.
– Eine Arbeiterin verlangte höhere Löhne für die weiblichen Ar-
beiter, weil sie mit dem jetzt gezahlten nicht auskommen können.
Linder-Ohligs teilte mit, daß es den Zechen, die eigene Schiffe
auf dem Rhein halten, verboten ist, Kohlen auf dem Wasserwege an
das Elektrizitätswerk in Reisholz zu liefern. In Ohligs werden von
Fabrikanten und auch von Heimarbeitern die Bestimmungen des
Elektrizitätswerks nicht beachtet, sie lassen ihre Betriebe ruhig weiter-
laufen. Die Folge davon ist, daß das Werk damit droht, der ganzen
Gemeinde Ohligs den elektrischen Strom zu entziehen.
Ein weiterer Redner teilte mit, daß in der Fabrik, in der er be-
schäftigt sei, bei der letzten Löhnung Arbeiter mit 7 bis 10 Mark nach
Hause gehen mußten.
Merten schlug vor, zunächst abzuwarten, was die Leitung des
Elektrizitätswerks tun wird. Den Arbeitern in der Stahlwaren-
industrie müsse ebenfalls ein bestimmter fester Satz als Entschädigung
gezahlt werden, weil dann alle gleichmäßig behandelt werden, im
Gegensatz zu dem prozentualen Zuschlag.
Gräfingholt wünschte, daß das Hauptgewicht auf die Ein-
führung einer obligatorischen Arbeitslosenunterstützung gelegt wird.
Die Unternehmer werden bei weiterer Einführung von Sperrtagen
die Zahlung der Entschädigung ablehnen.
Hebborn (Christl[icher] M.-V.): Die Unternehmer sollen sich an
die Regierung wenden. Es handelt sich hier doch nur um eine vor-
übergehende Erscheinung.
Geschäftsführer Rapp äußerte in seinem Schlußwort, daß die
Kontrolle der einzelnen Betriebe durch die Gewerkschaften ausgeführt
werden müsse. Jeder Unternehmer, der den Bestimmungen des
Elektrizitätswerks entgegenhandle, müsse unnachsichtlich zur Anzeige
gebracht werden. Wenn sich die Kohlenkalamität noch weiter ver-
schärfen sollte, dann besteht die Gefahr, daß die Arbeiter von hier ab-
wandern.
Der Vorsitzende Schütz forderte die Anwesenden auf, in der
nächsten Versammlung wieder so zahlreich zu erscheinen und die heute
fehlenden Arbeitskollegen mitzubringen.
Die Versammlung nahm darauf einstimmig einen Beschlußantrag
an, in dem eine schleunige Aenderung der jetzigen Zustände und eine
entsprechende Entschädigung für die Ausfalltage mit rückwirkender
Kraft gefordert wird.
Mit einem warmen Appell, sich zu organisieren, wurde die Ver-
sammlung geschlossen.
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Stadtarchiv Solingen (2. Januar 2018). 2. Januar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/csz2