31. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Dezember 1917

Fahrpreiserhöhung auf Anordnung des Generalkommando in Münster, um die Benutzung der überlasteten Straßenbahnen zu vermindern

    Erhöhung der Straßenbahnpreise
  auf Anordnung des Generalkommandos.
   Die Ueberfüllung mancher Straßenbahnen ist zeit- und stellen-
weise eine derartige, daß eine ordnungsmäßige Beförderung gar nicht
erfolgen kann und der Betrieb dadurch in erheblicher Weise gestört
wird. Das Generalkommando in Münster hat sich daher veranlaßt
gesehen, zu verfügen, daß auf den betreffenden Straßenbahnen,
darunter der Solinger Kreisbahn, der Mindestfahrpreis auf 15 Pf[enni]g
festgelegt wird und die den bisherigen 10-Pf[enni]g-Fahrpreis entspechen-
den Zeitkarten – mit Ausnahme der Arbeiter – und Schülerjahr-
karten – aufgehoben werden. Beabsichtigt wird damit, die Be-
nutzung der Straßenbahn auf den kleinsten Entfernungen zu ver-
meiden und dadurch eine Entlastung für die weiteren Strecken her-
beizuführen. Die Aenderung tritt am 1. Januar in Kraft.


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Stadtarchiv Solingen (31. Dezember 2017). 31. Dezember 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/csyi


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