Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Dezember 1917
Ein Sachverständiger gibt Tipps zum Verhalten bei Bombenangriffen.
Wie schützt man sich im Hause am besten
gegen Fliegerbomben?
Von sachverständiger Seite wird uns hierüber folgendes
geschrieben:
Nach den bisherigen Erfahrungen ist zu erwarten, daß für
die hiesige Gegend nur Bomben mit Aufschlagzünder ohne Ver-
zögerung verwendet werden, der im allgemeinen beim Aufschlag
auf den ersten Widerstand, sofern dieser eine genügende Stärke
aufweist, in Tätigkeit tritt und die Bombe zur Explosion bringt.
Der Widerstand eines Dachsparrens oder eines Fußbodenbalkens
der hier üblichen Ausführung kann die Explosion bereits ver-
ursachen. Es kann natürlich auch vorkommen, daß eine Bombe
nicht auf Balken fällt, infolgedessen das Dach und möglicher-
weise auch die oberste Decke durchschlägt und dann erst zur Ex-
plosion kommt. In ungünstigen Fällen und bei leichter Aus-
führung der Decken kann die Bombe auch noch die zweite Decke
durchschlagen und auf dem dritten Zwischenboden zur Explosion
kommen. Hierbei wird stets ein Stück der darunterliegenden
Decke infolge Explosionswirkung herunterfallen, so daß auch das
darunterliegende Stockwerk noch als gefährdet anzusehen ist.
Ist die Bombe ein Blindgänger, so ist bei einer derartigen Aus-
führung der Decken noch ein Durchschlagen des dritten Zwischen-
bodens zu erwarten. Bei Eisenbetonboden ist dagegen ein
Durchschlagen der hier zu erwartenden Bomben durch drei
Decken ausgeschlossen. Nach vorstehendem ist der Aufenthalt in
einem Raume, über dem sich außer dem Dach drei Decken in
gediegener Bauausführung befinden, als ungefährlich anzusehen.
Wenn es sich daher empfiehlt, insbesondere bei leicht ge-
bauten Häusern die unteren Stockwerke oder je nach der Zahl
der Stockwerke den Keller aufzusuchen, so sind in diesen wieder
sonstige Gefahren zu berücksichtigen. In den untersten Stock-
werken, namentlich im Erdgeschoß, ist es wegen der Splitter-
und Explosionswirkung der Bomben, die in unmittelbarer Nähe
des Gebäudes auf die Straße, in den Garten, Hof oder Licht-
schacht fallen, ratsam, an den inneren Wänden, zu beiden Seiten
der Fenster oder unter den Fensterbrüstungen Schutz zu suchen
und dabei Stellen zu vermeiden, die durch die Tür zum un-
mittelbar benachbarten Hinterzimmer hindurch von Splittern
getroffen werden können.
Auch beim Aufenthalt im Keller ist man nur an den Stellen
sich, die durch die hier besonders starke Splitterwirkung nicht
getroffen werden können, bezw. unsicher, wenn die Kellerfenster
durch einen Vorbau geschützt sind, und nur in den Räumen, die
von dem durchgehenden Treppenhaus bezw. allen sonstigen
durchgehenden Schächten, wie z[um] B[eispiel] Schornsteinen, durch Mauern
getrennt sind, bezw. wenn die Schornsteine bombensicher ab-
gedeckt sind. Am geeignetsten ist daher im allgemeinen ein
entsprechender Mittelraum, der die Möglichkeit aufweist, bei
Verschüttung des Haupteinganges durch einen Nebenausgang
ins Freie zu gelangen. Der Aufenthalt im Treppenhaus muß
unbedingt vermieden werden.
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Stadtarchiv Solingen (31. Dezember 2017). 31. Dezember 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/csyh