Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. November 1917
Organisation der Zwiebackverteilung auf Brotmarke im Kreis Schleiden
Bekanntmachung
betreffend Zwiebackausgabe.
Zur Verbesserung der Ernährung für Kinder, alters-
schwache und magenkranke Personen wird in nächster
Zeit in jedem Bürgermeisteramtsbezirk eine Bäckerei
oder Kleinhandlung mit Zwieback beliefert. Die
Verkaufsstellen werden durch das zuständige Bürger-
meisteramt angewiesen, den Zwieback nur im Umfange
des tatsächlichen Bedürfnisses für kleine Kinder, alters-
schwache und magenkranke Personen und nur gegen
Brotmarken abzugeben. Zum Zwiebackbezug be-
rechtigen die Brotmarken in demselben Umfange wie
auch zum Mehlbezuge. Die Verkaufstellen dürfen
bei der Abgabe an die Verbraucher keine höheren
Preis als 60 Pf[enni]g pro Pf[un]d fordern.
Mit Rücksicht auf die Zwiebackabgabe erhält § 2
der Bekanntmachung, betr[effend] Neufestsetzung des höchst-
zulässigen Mehl- und Brotverbrauches der brotver-
sorgungsberechtigten Bevölkerung im Kreise Schleiden
vom 29. Oktober 1917, folgenden Zusatz:
6. für Kinder, magenkranke und altersschwache
Personen berechtigen die Brotmarken an Stelle der
Mehl- oder Brotabgabe im Umfange der zustehenden
Mehlmenge zum Bezuge von Zwieback.
Schleiden, den 19. November 1917
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf von Spee
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Kreisarchiv Euskirchen (28. November 2017). 28. November 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/csye