14. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. November 1917

Aufforderung Feldpostpäckchen kein Obst beizulegen

– Von maßgebender Stelle wird wiederholt die
Bitte an das Publikum gerichtet, von der Versendung
frischen Obstes in Feldpostpäckchen Abstand zu nehmen.
Sendungen dieser Art verderben in weitem Umfange
während der Beförderung und beschmutzen und be-
schädigen dann die übrigen Sendungen. Größere
Mengen von Obst gehen auf diese Weise verloren,
die sich in der Heimat mit Nutzen verwenden ließen.

Die Absender der Päckchen sowohl als die darauf
angegebenen Empfänger erfahren außerdem in der
Regel von dem Schicksal der Sendungen überhaupt
nichts, weil die Päckchen meist so durchweicht sind,
daß sie sogleich vernichtet werden müssen. Bei ein-
zelnen Feldpostanstalten kommen täglich bis 25 solcher
Päckchen mit verfaultem Obst an. Da wir etwa
500 Feldpostanstalten haben, kann man sich hiernach
von der Obstmenge ein ungefähres Bild machen, die
aus diesem Anlaß täglich dem Verderben anheimfällt.


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